Die Bürgermeisterin verweist den Antrag der FDP vom 19.06.2020 (Erhebung von Pachtzinsen für die Außengastronomie) und den Antrag der SPD vom 22.06.2020 (Kindertagesstätten zukünftig in Eigenregie bauen) in die nächste Sitzungsfolge. Ferner erläutert sie den Stand des Glasfaserausbaus. Wegen der Corona-Situation erfolgen im Rathaus mit den Bürgern weiterhin Terminvereinbarungen. Dies sei wegen der baulichen Gegebenheiten zum Schutze der Bevölkerung und Mitarbeiter nicht anders machbar.

Die Bürgermeisterin erklärt, dass die Darstellung zum Thema Grünflächen von Herrn Uphoff, die er ihr per Mail übermittelt habe und die er auch in den Sozialen Medien dargestellt habe, so nicht richtig sei. Die Maßnahmen seien mit allen Beteiligten (Gemeinde, Jägerschaft, Landwirte, Naturschutzzentrum) vorab besprochen und dann umgesetzt worden. Die Bürgermeisterin regt an, dass Herr Uphoff die nächste Sitzung des Betriebsausschusses besuchen sollte, da dort der Antrag der Grünen zu diesem Thema vollumfänglich dargestellt werde. In diesem Zusammenhang könne man dann einmal die verschiedenen Auffassungen diskutieren.

Frau Block informiert, dass sich die Jahresabschlussarbeiten des Geschäftsjahres 2019 in der Endphase befinden. Das Plan-Jahresergebnis sei die schwarze Null. Es könne jedoch von einem positiven Ergebnis in Höhe von ca. 200 T€ ausgegangen werden, obwohl der Planwert der Gewerbesteuer um rund 1 Mio. € verfehlt worden sei. Aktuell fehlen im Haushaltsjahr 2020 bereits 0,5 Mio. € Gewerbesteuer. Frau Block hofft auf den angekündigten Rettungsschirm, der Erleichterungen bringen soll. Sie sei gespannt auf die Höhe der Einkommensteuerzahlungen im 2. Quartal.

Herr Sonntag informiert über die Bushaltestelle in Darup am Köttling, die auf fremdem Grund stehe und dafür eine Pachtverlängerung nicht möglich sei. Der Rückbau der Haltestelle und die Suche eines neuen Standortes werden damit notwendig.

Die Bürgermeisterin erklärt, die beiden Tischvorlagen-Nr. 086/2020 und 087/2020 gemeinsam nach dem TOP 7.4. beraten lassen zu wollen. Dazu ergeht kein Widerspruch. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.