Sitzung: 08.06.2020 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 3
Vorlage: 050/2020/1
Vorlage 050/2020/1 zu diesem
Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.
Herr Sonntag erläutert die Vorlage sowie
den Begriff der Vorzugsvariante.
Die UBG erklärt, dass sie sich über die
Tatsache, dass die Brücke abgängig sei, nicht ausreichend informiert fühle und
wünscht detaillierte Informationen zur Brückenprüfung sowie zu möglichen
Fördermitteln. Herr Sonntag verweist auf die Beschlussvorlage 177/2019, in der
Herr Krüger die Zustandsbewertung der Brückenbauwerke im Gemeindegebiet Nottuln
am 12.11.2019 im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
präsentierte. Herr Sonntag wiederholt die Informationen der Zustandsbewertung
bezüglich des Brückenbauwerks am Stiftsplatz.
Die CDU äußert, dass sie sich ein
Stimmungsbild der Bürger eingeholt habe und grundsätzlich die Variante 1b
bevorzuge. Die CDU betont jedoch, dass die Variante dahingehend überarbeitet
werden müsse, dass die vorhandene Außengastronomie sowie die Platanen erhalten
bleiben.
Die UBG wüscht, dass zunächst ein
Gesamtkonzept zum weiteren Umgang mit dem Nonnenbach erarbeitet werde, dass
wiederum mit der Unteren Wasserbehörde abstimmt werde. Herr Krüger entgegnet,
dass die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes wichtig sei, jedoch unabhängig davon
die Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde für das betreffende Brückenbauwerk
erfolgen muss.
Die SPD erklärt, dass der Fraktion für
den Beschluss einer Vorzugsvariante Informationen fehlen. Daher wünscht die SPD
zunächst eine Brückenbreite festzulegen, die Verkehrsbeziehungen jedoch erst in
einem nächsten Schritt zu definieren. Herr Sonntag erläutert, dass dies der
Hintergrund einer Vorzugsvariante sei, wenngleich die maßgeblichen
Verkehrsbeziehungen feststehen müssen. Die Option, die Verkehrsflüsse im Nachgang
zu ändern, sei davon unberührt. Herr Krüger betont zudem, dass bereits zwei
Bewährungspunkte der Brücke frei liegen und damit eine zeitnahe Erneuerung der
Brücke nötig sei. Die Fraktion ÖLiN begrüßt die Äußerung der SPD.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
betonen, dass eine Bürgerbeteiligung von großer Bedeutung sei und diese
Entscheidung nicht unter Zeitdruck getroffen werden solle.
Frau Mahnke weist daraufhin, dass die
Verwaltung eine Bürgerbeteiligung begrüßt, aber der Zeitpunkt mit Bedacht ausgewählt
werden müsse. Herr Sonntag ergänzt, dass die Verwaltung zunächst eine politisch
beschlossene Vorzugsvariante benötige, um die daran anknüpfenden Entscheidungen
über Details der Planung im Rahmen einer Bürgerbeteiligung zu klären. Zunächst
sei jedoch eine Grundlage in Form einer Vorzugsvariante für die weitere Arbeit
notwendig.
Die FPD schlägt vor, während des Planungszeitraumes für eine neue Brücke die bestehende Verkehrsverbindung von der Kurzen Straße zum Stiftsplatz zu schließen. Auf diese Weise könne man eine Testphase durchführen und prüfen, wie sich die Verkehrsströme entwickeln.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen äußert, dass sie sich gegen die Fällung der Bäume einsetze.
Die UBG fordert, dass zunächst Kostenschätzungen für die einzelnen Varianten durchgeführt werden, damit die Politik eine Entscheidungsgrundlage habe. Zentrale Fragen, wie die der KAG-Fähigkeit müsse man zum jetzigen Zeitpunkt beantworten und dürfe man zeitlich nicht nach hinten verschieben.
Der Ausschussvorsitzende bittet die Ausschussmitglieder zu einer Abstimmung zu kommen.
Die CDU erkundigt sich, in wie weit man die Brückengröße der Varianten verändern könne. Herr Sonntag äußert dazu, dass es für die weitere Arbeit der Verwaltung von großer Bedeutung sei, welche Maße die Brücke aufweisen solle. Darauf fuße schließlich der zu vergebende Planungsauftrag.
Die UBG fragt, ob die Untere Wasserbehörde eine maximale Brückenlänge vorgegeben habe. Herr Krüger erläutert, dass keine maximale Größe genannt wurde, sondern dass die derzeitige Größe von 33 m verkürzt werden solle. Jedoch müsse man bedenken, dass eine längere Brücke höhere Kosten bedinge.
Die SPD schlägt vor, dass der Ausschuss lediglich eine Brückenlänge, jedoch keine Vorzugsvariante beschließe.
Die CDU äußert, dass die heutige Beschlussfassung eine Brückenlänge beinhalten solle, damit die Verwaltung Kostenschätzungen für die beschlossene Länge einholen könne und man auf dieser Basis eine Bürgerbeteiligung durchführen könne.
Die Sitzung wird für 5 min unterbrochen.
Herr Kohaus erläutert, dass die Verwaltung zwei offene Punkte sehe. Zum einen könne man keine Bürgerbeteiligung mit dem jetzigen Erkenntnisstand durchführen. Dafür benötigt die Verwaltung eine genaue Aussage, welche Informationen die Politik aus der Bürgerbeteiligung gewinnen möchte. Zum anderen sei es für die Verwaltung von großer Bedeutung, den Rahmen, in der die Bürgerbeteiligung durchgeführt werden soll, abzustecken.
Die CDU erklärt, dass eine Variante gefunden werden müsse, bei der die Brückenlänge größer sei, als die bisher vorgestellten Varianten. Herr Sonntag betont, dass mit diesem Ansatz Wasserfläche für die städtebauliche Gestaltung verloren gehe.
Die SPD äußert, dass es wichtig sei, zunächst einen Beschluss über die Dimensionierung der Brücke zu fassen, damit die Verwaltung weitere Planungsprozesse vornehmen könne. Die Platzgestaltung in Form von Materialien könne zu einem späteren Zeitpunkt vom Ausschuss entschieden werden. Herr Krüger merkt an, dass die Verwaltung dies mit der heutigen Beschlussfassung beabsichtigt.
Die UBG schlägt vor, einen Fragenkatalog aufzustellen, den die Verwaltung in der nächsten Ausschusssitzung beantworten könne.
Die FDP bekundet, dass es Ziel der Ausschusssitzung sein müsse, der Verwaltung Eckpunkte für die weitere Planung aufzuzeigen.
Die CDU wirbt dafür, die vorhandenen Verkehrsbeziehungen zu erhalten und die Brückengestaltung so auszulegen, dass die vorhandene Außengastronomie erhalten bleiben könne.
Ein Bürger verweist darauf, dass es für die Anlieger von Bedeutung sei, zu wissen, ob KAG-Beiträge entstehen und die vorhandene Außengastronomie eingeschränkt werde.
Die UBG regt an, die vorhandenen Platzverhältnisse beizubehalten und die Abstimmung um einen Monat zu verschieben.
Die CDU schlägt vor, die Vorzugsvariante 1b zu wählen und das Brückenbauwerk mit einer Größe von 25 m zu erhalten. Herr Kohaus formuliert daraufhin folgenden Beschlussvorschlag als Mittelweg zwischen einer Größenfestlegung und bestimmten Eckpunkten, die in die Planung aufgenommen werden sollen:
Der Gestaltungsvariante 1B zum Brückenbauwerk Stiftsplatz wird grundsätzlich zugestimmt (siehe Anlage 1). Die Verwaltung wird damit beauftragt, in Abstimmung mit einem Planungsbüro die Planung dieser Vorzugsvariante so fortzuführen, dass die Außengastronomie mindestens im vorhanden Umfang erhalten bleibt und die Platanen sowie die Verkehrsbeziehungen des motorisierten Individualverkehrs erhalten bleiben. Die Planung wird mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt. Die Verwaltung kommt mit neuen Ergebnissen auf den Fachausschuss zu.
Die SPD erklärt, dass aus Fraktionssicht die Vorzugsvariante 2a eine höhere Akzeptanz in der Bürgerschaft habe.
Die FDP stellt einen Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes. Der Ausschussvorsitzende lässt darüber abstimmen. Der Antrag wird mit folgendem Ergebnis mehrheitlich abgelehnt: Ja 2, Enthaltung 1, Nein 16.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:
Der Gestaltungsvariante 1B zum Brückenbauwerk Stiftsplatz wird grundsätzlich zugestimmt (siehe Anlage 1). Die Verwaltung wird damit beauftragt, in Abstimmung mit einem Planungsbüro die Planung dieser Vorzugsvariante so fortzuführen, dass die Außengastronomie mindestens im vorhanden Umfang erhalten bleibt und die Platanen sowie die Verkehrsbeziehungen des motorisierten Individualverkehrs erhalten bleiben. Die Planung wird mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt. Die Verwaltung kommt mit neuen Ergebnissen auf den Fachausschuss zu.
Beschluss:
Der Gestaltungsvariante 1B zum Brückenbauwerk Stiftsplatz wird grundsätzlich zugestimmt (siehe Anlage 1). Die Verwaltung wird damit beauftragt, in Abstimmung mit einem Planungsbüro die Planung dieser Vorzugsvariante so fortzuführen, dass die Außengastronomie mindestens im vorhanden Umfang erhalten bleibt und die Platanen sowie die Verkehrsbeziehungen des motorisierten Individualverkehrs erhalten bleiben. Die Planung wird mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt. Die Verwaltung kommt mit neuen Ergebnissen auf den Fachausschuss zu.