1.

 

Begrüßung und Feststellung der ordnungsmäßigen Einberufung sowie der Beschlussfähigkeit des Werksausschusses

 

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsmäßige Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des Werksausschusses fest.