Beschluss: Keine weitere Beratung dieser Vorlage

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Die Tischvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

Herr Scheunemann erläutert den Sachverhalt. Er informiert, dass am 11.05.2020 ein Gespräch mit Vertretern des Gesundheitsamtes des Kreises Coesfeld stattgefunden habe. Demnach habe die Inbetriebnahme des Nottulner Wellenfreibades nach dem Pandemieplan des Bundesfachverbandes öffentliche Bäder zu erfolgen. Für eine eventuelle Umsetzung der Vorbereitungsmaßnahmen dürfe keine wertvolle Zeit verloren gehen. Falls der Betrieb des Freibades aufgenommen werden sollte, sei mit einem Verlust von rund 80.000,- € bis 100.000,- € zu rechnen, der durch den Gemeindehaushalt auszugleichen sei. Weiterhin sei bei einer Öffnung mehr Personal notwendig. In diesem Zusammenhang lobt Herr Scheunemann die DLRG Ortsgruppe Nottuln, die den Bäderbetrieb hilfreich unterstütze. Die Wellenanlage bleibe wegen der Infektionsgefahr außer Betrieb. Ebenso bleiben die Sammelumkleiden und die Duschräume geschlossen. Bei der Abwägung der Öffnungsfrage sei auch zu berücksichtigen, dass durch neue Verordnungen eine Schließung des Bades jederzeit möglich sei. Falls die Freibadsaison 2020 entfallen sollte, sei für die Mitarbeiter eine Kurzarbeiterregelung möglich.

Ratsherr Van de Vyle möchte zwar die Öffnung des Bades, der 30. Mai sei allerdings bedenklich. Herr Scheunemann weist auf die Corona-Schutzordnung hin, die eine Öffnung frühestens am 30. Mai erlaube. Dieser Hinweis wird in den Beschlussvorschlag (Alternative 1) aufgenommen. Ratsherr Rulle bedankt sich für die Beschlussvorlage und hebt die Frage der Personenbegrenzung und die Einhaltung des Mindestabstandes hervor. Weiterhin fragt er nach Möglichkeiten für eine Anmeldung der Besucher im Internet. Herr Scheunemann informiert, dass sich die Personenanzahl aus dem Verhältnis der Liegewiesen zu den Beckenbereichen ergebe. Bei einer maximalen Anzahl von 900 Besuchern dürften 300 Personen die Schwimmbecken aufsuchen. Die weiteren 600 Personen müssten sich auf den Liegewiesen aufhalten. Ein weiterer Dank für die gut ausgearbeitete Beschlussvorlage erfolgt von Ratsfrau Kleinschmidt, die die Öffnung des Bades kritisch sieht, da es sich um ein Unsicherheitsrisiko ersten Ranges handele. Ratsfrau Jürgens teilt mit, dass die SPD für die Öffnung stehe. Trotz der erschwerten Bedingungen müsse die Möglichkeit einer Öffnung geschafften werden, da für viele Familien der Urlaub ausfalle. Ratsherr Walter hält das Öffnen mit Einschränkungen vor allem für die jüngere Bevölkerung für vertretbar. Ebenso begrüßt Ratsfrau Dr. Diekmann die Öffnung.

Frau Block gibt zu bedenken, dass der Verlust der Bäder in Höhe von 80.000,- € bis 100.000,- € von der Gemeinde übernommen werden müsse. Ebenso könne durch neue Verordnungen der Betrieb jederzeit zurückgefahren werden. Die Bürgermeisterin erläutert eine Schließung des Bades gem. § 28 Infektionsschutzgesetz. Insofern werde sie die Geschehnisse beobachten.

 

 


Beschluss:

 

Der folgende Beschluss erfolgt gem. § 60 Abs. 1 GO NRW im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses:

 

 

Alternative 1

Das Wellenfreibad wird frühestens am 30.05.2020 für die Sommersaison entsprechend der Sachverhaltsdarstellung geöffnet. Sollte sich aus dem gemeinsamen Jahresabschluss der Wasser- und Energieversorgung/Bäder zum 31.12.2020 ein negatives Jahresergebnis ergeben, wird der Verlust durch den Gemeindehaushalt ausgeglichen.