Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

7.2

 

Antrag auf Ausnahme von der erlassenen Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 63 „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 67 II“ hinsichtlich des Grundstücks Liebigstraße 11, Gemarkung Nottuln, Flur 10, Flurstück 707, gestellt durch den Grundstückseigentümer

Vorlage 57/2005

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Dem Antrag auf Ausnahme von der erlassenen Veränderungssperre für das o.g. Grundstück wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen