Sitzung: 15.03.2005 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
7.2 |
Antrag auf Ausnahme von der
erlassenen Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 63 „Gewerbe- und
Industriegebiet an der B 67 II“ hinsichtlich des Grundstücks Liebigstraße 11,
Gemarkung Nottuln, Flur 10, Flurstück 707, gestellt durch den
Grundstückseigentümer Vorlage 57/2005 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4
beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Dem Antrag auf Ausnahme von der
erlassenen Veränderungssperre für das o.g. Grundstück wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |