Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 24, Enthaltungen: 1

Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 8 beigefügt.

Die Bürgermeisterin erläutert, dass es sich bei der Delegation der Entscheidungsbefugnisse des Rates auf den Haupt- und Finanzausschuss um eine Empfehlung des Landes NRW und um eine zeitliche Begrenzung handele. Mit der dazu erstellten Beschlussvorlage wolle die Verwaltung dem Gremium diese Möglichkeit nicht vorenthalten.

Ratsherr Dieker hebt hervor, dass damit solange eine zeitliche Bindung erfolge bis der Landtag die Festsetzung der Epidemie aufhebe. Das Land NRW habe die epidemische Lage am 14.04.2020 für zwei Monate festgestellt. Dabei gehe es nur um eine Ratssitzung, die gespart werden könne. Dies stelle ein Weniger an Demokratie dar. Ebenso möchte Ratsherr Rulle ein Weniger an Demokratie nicht hinnehmen. Vielmehr müsse man mit dem Virus leben und alles so gestalten, dass die Hygieneregeln eingehalten werden. Ratsherr Van de Vyle gibt zu bedenken, dass in der nächsten Ratssitzung mit den vielen zu erwartenden Bürgerinnen und Bürger Hygiene- und Abstandsregeln nicht mehr eingehalten werden könnten. Herr Kohaus erklärt, dass die zeitliche Bindung gültig sei bis das Ende der epidemischen Lage vorliege. Weiterhin könne der Rat mit einfacher Mehrheit die Entscheidungsbefugnisse wieder übernehmen oder eine zeitliche Befristung der Delegation aussprechen.


Beschluss:

Für die Dauer der vom Landtag des Landes NRW am 14. April 2020 festgestellten epidemischen Lage von landesweiter Tragweite überträgt der Rat der Gemeinde Nottuln seine Entscheidungsbefugnisse auf den Haupt- und Finanzausschuss.