Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 11 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeinde Nottuln setzt die
Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die
Inanspruchnahme von
-
Angebote zur
Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§
1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,
-
Angebote zur
Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB
VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,
-
Angebote gemäß §
9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und
Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche
Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS
12-63 Nr. 2)
im
und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Mai 2020 aus. Dies geschieht unabhängig
davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Für den Fall, dass sich das Verfahren in den Folgemonaten wiederholt
wird vorsorglich auch der Erlass der Elternbeiträge für diese Zeiträume
beschlossen.