Sitzung: 05.05.2020 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 037/2020/1
Vorlage 037/2020/1 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.
Die Fraktion ÖLiN erläutert, dass sie die bauliche Entwicklung von Darup befürwortet, aber der Planung i.S.d. Anregungsgeber nichts abgewinnen könne.
Die SPD erkundigt sich, ob die Darstellung der betreffenden Flächen im Regionalplan auch Nachteile mit sich bringe. Herr Sonntag erläutert, dass eine zeichnerische Festlegung des Ortsteils im Regionalplan zwar die Entwicklung innerhalb der eingezeichneten Flächen erleichtert, zugleich aber die Ausdehnung der künftigen Entwicklung eines Ortsteils auf die eingezeichneten Flächen beschränkt.
Die Fraktionen CDU, SPD und UBG begrüßen das Vorgehen der Verwaltung. Die CDU erkundigt sich darüber hinaus nach der Zeitschiene, in der die Baugebiete entwickeln werden können. Herr Sonntag erklärt, dass diese Entwicklung u.a. von der Verkaufsbereitschaft der Eigentümer und der Verfügbarkeit von Mitteln im Haushalt abhängig sei, sodass man zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Aussage dazu treffen könne.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Beschlussvorschläge 1 und 2 (siehe Anlage 1) mit der Regionalplanungsbehörde
bei der Bezirksregierung Münster in den ohnehin anstehenden Kommunalgesprächen
zur Anpassung des Regionalplans an den neuen Landesentwicklungsplan NRW zu
erörtern. So die angeregten zeichnerischen Festlegungen im Regionalplan
rechtlich möglich und tatsächlich regionalplanerisch und in der Folge
städtebaulich sinnvoll umsetzbar sind, gibt die Gemeinde Nottuln im Rahmen des
anstehenden Regionalplanänderungsverfahrens eine entsprechende Stellungnahme ab.
Diese wird dem Rat zuvor vorgelegt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
i.S.d. Beschlussvorschlags 3 (siehe Anlage 1) zunächst die städtebauliche
Eignung potenzieller Wohnbauflächen in Darup zu prüfen. Dabei werden
insbesondere die von den Anregungsgebern ausdrücklich genannten Flächen in die
Prüfung einbezogen.
3. Nach näherer Befassung mit den unter
1. und 2. aufgeführten Prüfaufträgen, gibt die Verwaltung in der Sache einen
allgemeinen Sachstandsbericht in einer Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung,
Umwelt und Ordnungswesen.
Abstimmungsergebnis: