Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift

Vorlage 050/2020 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

Herr Sonntag erläutert die Vorlage.

Die SPD merkt an, dass die Politik der Verwaltung im Zuge der letzten Abstimmung im Rat am 18.02.2020 keinen Arbeitsauftrag erteilt habe und appelliert an die Ausschussmitglieder, nun einen Beschluss zu fassen, der umsetzbar und zudem zukunftsträchtig sei.

Frau Pack-Hast vom Büro WoltersPartner präsentiert mehrere Entwurfsvarianten. Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage 2 angefügt. Herr Krüger ergänzt, dass eine separate Ausschreibung für die Versetzung des Brunnens auf dem Stiftsplatz notwendig sei.

Die UBG erkundigt sich, ob es Vorgaben für die Fahrbeziehungen des Straßenverkehrs gegeben habe und ob Voruntersuchungen zum KfZ-Aufkommen vorhanden seien. Frau Pack-Hast erläutert, dass es keine Vorgaben zu Verkehrsbeziehungen gegeben habe. Das Büro habe sich an den bestehenden Beziehungen orientiert. Zudem seien keine Verkehrszählungen durchgeführt worden.

Die CDU sieht einen wesentlichen Unterschied zwischen den Varianten 1 und 2. Diese müssen aus Sicht der Fraktion zunächst mit den Bürgern besprochen werden. Zudem sei die barrierefreie Gestaltung von zentraler Bedeutung. Frau Pack-Hast beschreibt, dass es bei dem jetzigen Planungsstand zunächst um eine Systematik der Platzgestaltung sowie der Verkehrsbeziehung gehe. Die Barrierefreiheit werde in einem nächsten Schritt eingebunden. Des Weiteren erkundigt sich die Fraktion, ob bereits die Akquise von Fördermitteln thematisiert worden sei. Herr Krüger erläutert, dass das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau“ in Frage komme. Die CDU äußert, dass man die Dimensionierung des Brückenbauwerks an den Kosten orientiere solle. Herr Sonntag erläutert, dass die Dimensionierung des jetzigen Brückenbauwerks nicht mehr genehmigungsfähig wäre. Aufgrund dessen regt er an, diesen Neubau als Anlass für eine Umgestaltung des Ortskerns zu nehmen. Zunächst gehe es bei den jetzigen Entwürfen lediglich um eine Abmessung des Brückenbauwerks. Diese Abmessung ist entscheidend, da die Brücke als Ingenieurbauwerk geplant werden müsse.

Die UBG schlägt eine weitere Planungsvariante vor, bei der die jetzige Brücke erhalten werden würde. Hierzu erläutert Herr Krüger, dass die Brücke nicht erhalten werden kann, da die Gefahr bestehe, dass die Brücke nach der jährlichen Prüfung geschlossen werden muss.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen begrüßt die Entwurfspräsentation und schließt sich dem Wunsch der CDU, die Bürger zu beteiligen, an. Zudem solle laut Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Brücke möglichst gering dimensioniert werden, um den Nonnenbach erlebbar zu machen. Dazu solle die Verwaltung Informationen zu möglichen Förderungen von Gewässerrenaturierungen zusammentragen. Wichtig sei es zudem, die Höhenlage des Gebäudes Stiftsplatz 5 in die Planung miteinzubeziehen. Außerdem wird von der Fraktion angeregt, die Platzgestaltung im Rahmen des mobilen Baukulturbeirats des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) beraten zu lassen.

Die SPD merkt an, man solle die Bürger jedoch nicht in einem zu frühen Stadium beteiligen.

Die UBG regt an, eine Renaturierung des Nonnenbaches vom Potthoff bis zur alten Mühle zu planen.

Ein Bürger erkundigt sich, warum der Fokus auf den Stiftsplatz gelegt wurde und die umliegenden Verkehrsbeziehungen nicht mit einbezogen wurden. Frau Pack-Hast erläutert, dass es sich beim jetzigen Planungsstand um erste Entwürfe handle. Sofern sich für eine Entwurfsvariante entschieden wird, folgt eine Gesamtplanung, bei der weitere Verkehrsbeziehungen näher betrachtet werden.

Herr Sonntag verdeutlicht, dass die Verwaltung eine Grundsatzentscheidung in Bezug auf die Bürgerbeteiligung benötigt. Aus Sicht der Verwaltung ist der richtige Zeitpunkt für eine Bürgerbeteiligung entscheidend. Zunächst sei es sinnvoll mit den politischen Gremien ein Konzept zu entwickeln, dass im Rahmen einer Bürgerbeteiligung konkretisiert werden könne. Frau Juta-Wiggeshoff erläutert, dass die gesamten Maßnahmen im Rahmen der Aufstellung des integrierten Handlungskonzepts 2025 für den Ortskern unter Beteiligung der Öffentlichkeit entwickelt wurden. Nun müsse es das Ziel sein, mit politisch vorabgestimmten Planungen an einen begrenzten Kreis der Öffentlichkeit zu treten.

Die CDU stellt folgenden Antrag: Der 3. BA wird in zwei Abschnitte aufgeteilt. Abschnitt 3a reicht von der Alten Amtmannei bis zur Einmündung Kastanienplatz/ Stiftsplatz. Abschnitt 3b führt von der Einmündung Kastanienplatz/ Stiftsplatz bis zum Potthof. Für den Abschnitt 3a wird zum 30.09.2020 auf Basis der vorhandenen Planung ein Förderantrag gestellt, sodass im Jahr 2021 der Abschnitt 3a umgesetzt wird.

Es folgte eine Sitzungsunterbrechung von 19:59 bis 20:04.

Herr Sonntag nimmt zu dem o.g. Antrag der CDU Stellung und erläutert, dass von Seiten der Verwaltung eine Aufteilung in zwei Bauabschnitte nicht befürwortet werden könne, da dies zur Konsequenz habe, dass zwei Mal Baustelleneinrichtungen gezahlte werden müsse sowie zwei Mal Straßensperrungen notwendig wären. Vor allem auch im Hinblick auf die ortsansässigen Einzelhändler sei dies nicht zu empfehlen. Frau Mahnke fügt hinzu, dass aufgrund der aktuellen Situation durch das Corona-Virus die Verwaltung in den nächsten Haupt- und Finanzausschuss eine freiwillige Konsolidierungsliste eingibt. Aufgrund dessen solle der Ausschuss bedenken, dass eine Aufteilung in zwei Bauabschnitten, mit den dadurch verursachten zusätzlichen Kosten, nicht empfehlenswert sei. Herr Sonntag ergänzt, dass der bestehende Antrag für den 3. BA nicht erneut bei der Bezirksregierung eingereicht werden könne.

Die FDP stellt folgenden Antrag: Der 3. BA wird gestrichen. Der Antrag wird mit folgendem Ergebnis mehrheitlich abgelehnt: Ja 1, Enthaltung 2, Nein 16.

Der Ausschussvorsitzende lässt über den o.g. Antrag der CDU abstimmen: Der 3. BA wird in zwei Abschnitte aufgeteilt. Abschnitt 3a reicht von der Alten Amtmannei bis zur Einmündung Kastanienplatz/ Stiftsplatz. Abschnitt 3b führt von der Einmündung Kastanienplatz/ Stiftsplatz bis zum Potthof. Für den Abschnitt 3a wird zum 30.09.2020 auf Basis der vorhandenen Planung ein Förderantrag gestellt, sodass im Jahr 2021 gebaut werden kann. Der Antrag wird mit folgendem Ergebnis mehrheitlich abgelehnt: Ja 7, Enthaltung 1, Nein 11.

Die UBG beantragt, als Punkt 6 des Beschlusses aufzunehmen, dass die Planungen für den 3. und 4. BA von einem Stadtplanungsbüro durchgeführt werden. Frau Juta-Wiggeshoff gibt zu bedenken, dass die Begrifflichkeit Stadtplanungsbüro zu Schwierigkeiten führen könnte, da für die Planung unter anderem Verkehrsplaner und nicht ausschließlich Stadtplaner miteinbezogen werden müssen. Zudem ergänzt Herr Kohaus, dass die Begrifflichkeit Stadtplaner für die Ausschreibung der Planungsleistung zu Problemen führen könne. Der Antrag wird zurückgezogen.

Im Folgenden lässt der Ausschuss über die Beschlusspunkte der Verwaltung einzeln abstimmen.


Beschluss:

1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Planung des 3. BA entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung „Barrierefreiheit“ fortzuführen. Die Entwurfsplanung wird dabei unter Berücksichtigung des politischen Beschlusses zum Erhalt der Platanen angepasst und die Baumstandorte werden in die Planung integriert. Die hieraus entstehenden konkretisierten Planungen werden der Politik zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis: Ja 13, Enthaltung 3, Nein 3. Mehrheitlich angenommen

2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten eines erneuten Antrags auf Städtebaufördermittel für den 3. BA zu prüfen. Bei entsprechend positivem Ergebnis dieser Prüfung soll ein Förderantrag zum Stichtag 30.09.2021 eingereicht werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 15, Enthaltung 4, Nein 0. Einstimmig angenommen

3. Die Verwaltung wird weiterhin damit beauftragt, die Planung des 4. BA aufzunehmen und diese weiter zu entwickeln. Der dringenden Notwendigkeit der Sanierung des Brückenbauwerks Stiftsplatz wird dabei wie mit dieser Vorlage gezeigt Rechnung getragen (s. Anlage 1). Insbesondere hat die Verwaltung die Sanierung des Brückenbauwerks und die Umsetzung des 4. BA baulich zu harmonisieren.

Abstimmungsergebnis: Ja 18, Enthaltung 1, Nein 0. Einstimmig angenommen

4. Die in dieser Sitzung vorgestellten Entwurfsvarianten zur Platzgestaltung und den sich daraus ergebenden Abmessungen des Brückenbauwerks Stiftsplatz werden zur Kenntnis genommen (s. Anlage 2). Weiterhin wird zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss einer Vorzugsvariante in der folgenden Sitzung des GUO am 08.06.2020 erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen

5. Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen Antrag auf Städtebaufördermittel für den 4. BA zum Stichtag 30.09.2021 einzureichen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen


Abstimmungsergebnis: