Beschluss: einstimmig angenommen

Vorlage 047/2020 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 6 beigefügt.

Die Abstimmung erfolgt ohne Aussprache.

 


Beschlussvorschlag:

Die Straße Am Hagenbach wird wie in der in Anlage 1 rot dargestellten Abgrenzung gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW gewidmet und gemäß § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeindestraße eingestuft.

 


Abstimmungsergebnis: