Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 8, Enthaltungen: 11

Vorlage 026/2020 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.

Die SPD merkt an, dass es bisher keine Einigung der Anwohner darüber gebe, ob eine Nachverdichtung gewünscht sei. Herr Sonntag erläutert, dass es sich um Änderungsverfahren eines Bebauungsplanes handelt, dessen Ergebnis offen ist. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Rahmen des Bauleitplanverfahrens statt, sodass die betroffenen Anwohner Gelegenheit zur Stellungahme bekommen.

Die CDU befürwortet die Änderung des Bebauungsplanes, da Nachverdichtung aus Fraktionssicht gewünscht sei. Die Fraktion erkundigt sich, nach den Kosten des Bauleitplanverfahrens. Herr Sonntag erläutert, dass die Kosten von der Gemeinde und nicht vom Antragsteller getragen werden, da bei dem betreffenden Verfahren die Änderung des Bebauungsplanes für mehrere Grundstücke angedacht sei.

Die UBG wünscht den Wertzuwachs, der durch die Aufwertung der hinteren Grundstücksbereiche entstehe, abzuschöpfen. Die CDU schließt sich dem an. Herr Sonntag erläutert, dass dies rechtlich zu prüfen wäre. Die UBG fordert zudem einen ökologischen Ausgleich, sobald im rückwärtigen Grundstücksbereich Fläche versiegelt werde.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erläutert, dass der Bebauungsplan derzeit schwer lesbar sei und Probleme mit sich bringe.

 

 


Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Zwischen Nieder- und Oberstockumer Weg und Auf dem Esch“ wird im Verfahren nach § 13a BauGB mit dem Ziel eingeleitet, eine Verschiebung der Baugrenzen im Änderungsbereich (siehe Anlage 1) herbeizuführen, um die überbaubaren Grundstücksflächen im rückwärtigen Grundstücksbereich im Sinne der Nachverdichtung anzupassen.

Hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB

 


Abstimmungsergebnis: