Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Vorlage 017/2020/1 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 9 beigefügt.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erläutert den Antrag

Die SPD ist der Auffassung, dass in der Gemeindeverwaltung gut ausgebildetes Personal arbeite, jedoch die Umsetzung von Maßnahmen verbessert werden könne.

Herr Sonntag erläutert, dass im Rahmen von Bauleitplanverfahren Vorschriften vorhanden sind, wann, wo und wie Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen sind. Bei beschleunigten und vereinfachten Bauleitplanverfahren ist es ein wesentlicher Punkt, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Zudem ist es möglich, bei Bauleitplanverfahren im Regelverfahren den Ausgleich zeitlich von dem Eingriff zu trennen. Durch den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen würde diese Option entfallen. Auch erläutert Herr Sonntag den Unterschied zwischen Ausgleich und Ersatz.

Die CDU kritisiert, dass sich der Baubetriebshof entlang der ehemaligen Bundesstraße nicht ausreichend um die Hecken kümmere. Die SPD stimmt dem zu und fügt hinzu, dass eine Einzelfallbetrachtung im Rahmen des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen richtig sei.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erläutert, dass öffentliches Grün mehrfach von Seiten der Verwaltung verändert werde, ohne dass der Ausschuss informiert werde. Aufgrund dessen müsse von Seiten der Verwaltung regelmäßig über den aktuellen Stand der Grünpflege sowie geplante Maßnahmen berichtet werden.

Frau Mahnke erläutert, dass sie ihre Mitarbeiter in Schutz nehmen müsse. Es sei bei der vorhandenen Anzahl an Mitarbeitern nicht möglich, eine Vielzahl regelmäßiger Berichte zu leisten.

Die SPD erklärt, dass die Verwaltung dafür zuständig sei, den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen über Baumaßnahmen zu informieren.

Die CDU äußert, dass sie sich im Hinblick die Planung zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners den Einsatz eines Biozids wünsche und stellt folgenden Antrag: Die Verwaltung prüft, ob der Einsatz eines Biozids zur Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner noch im Jahr 2020 möglich ist. Für das Jahr 2021 wird die Verwaltung vorbereitend eine Vorlage zum Einsatz von Bioziden zur Beratung im zuständigen Fachausschuss erstellen.

Herr Kohaus schlägt vor, den Einsatz eines Biozids verwaltungsintern zu prüfen. Jedoch weist er daraufhin, dass es in der Kürze der Zeit eventuell dieses Jahr nicht mehr möglich sei, den Einsatz eines Biozids zu ermöglichen. Insbesondere ist die Zeit, in der ein Biozideinsatz sinnvoll und zulässig ist, begrenzt.

Der Antrag der CDU wird in den Beschlussvorschlag mit aufgenommen. Der Ausschussvorsitzende leitet die Abstimmung ein.


Beschluss:

1.    Die Verwaltung prüft, ob der Einsatz eines Biozids zur Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner noch im Jahr 2020 möglich ist. Für das Jahr 2021 wird die Verwaltung vorbereitend eine Vorlage zum Einsatz von Bioziden zur Beratung im zuständigen Fachausschuss erstellen.

Abstimmungsergebnis: Ja 16, Enthaltung 1, Nein 0. Mehrheitlich angenommen

2.    Dem Verlust von öffentlichem Grün wird durch Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen unmittelbar und gleichartig begegnet.

Abstimmungsergebnis: Ja 13, Enthaltung 3, Nein 1. Mehrheitlich angenommen

3.    Über die Maßnahmen wird im zuständigen Ausschuss beschlossen und es erfolgen regelmäßig Berichte.

Abstimmungsergebnis: Ja 2, Enthaltung 1, Nein 14. Mehrheitlich abgelehnt

 


Abstimmungsergebnis: