Sitzung: 15.03.2005 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 05, Enthaltungen: 01
7.3 |
Neubau der B 525 Ortsumgehung
Nottuln hier: Auslegung der
Planungsunterlagen |
Vor Eintritt in die Beratungen werden den Ratsmitgliedern
die Tischvorlagen 96/2005 und 88/2005 (Ergänzung zur Vorlage 85/2005 des
Werkeausschusses vom 15.03.05) ausgehändigt. Diese sind dem Originalprotokoll
als Anlagen Nr. 5 und Nr. 6 beigefügt.
Zu Beginn der Beratungen schlägt der Bürgermeister vor,
drei separate Beschlüsse zur Umgehungsstraße zu fassen:
-
die
Punkte 1a bis 5 des Beschlussvorschlages der Vorlage 96/2005 zusammen als einen
Beschluss
-
den
Punkt 6 des Beschlussvorschlages der Vorlage 96/2005 als einzelnen Beschluss
und
-
den
Beschlussvorschlag des Werksausschusses vom 15.03.2005 als einzelnen Beschluss.
Damit erklärt sich der Rat einverstanden.
Während der Beratungen schlägt Ratsherr Lütkecosmann vor,
den Punkt 1b zu erweitern, und zwar hinter dem „ist“ den Halbsatz „hinsichtlich
der Lärm- und Schadstoffbelastung“ einzufügen. Damit ist der Rat einverstanden.
Weiterhin wird aus den Reihen der Ratsmitglieder
vorgeschlagen, den Punkt 2 redaktionell zu ändern. Im 2. Satz werden die Worte
„neben unseren Einwohnern auch Touristen, Patienten des Krankenhauses sowie
Bewohner der Alten- und Pflegeheime“ gestrichen und durch die Worte „alle
Menschen“ ersetzt. Die Worte „ mit einer Fahrrad- und Fußgängerbrücke“ werden
gestrichen. Damit ist der Rat einverstanden.
Im weiteren Verlauf der Beratungen stellt Ratsherr Dammann
folgenden Antrag:
„Die Gemeinde Nottuln stimmt dem Bau der Umgehungsstraße
nicht zu, wenn die folgenden Bedingungen nicht erfüllt werden:“
Dieser Satz soll den heutigen Beschlüssen voran gestellt
werden.
Der Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und 2
Enthaltungen abgelehnt.
Ratsherr Haase stellt folgenden Antrag:
„Ergänzend und in Bestätigung des
Beschlusses von 1997 wird die folgende Stellungnahme abgegeben:“
Dieser Satz soll den heutigen
Beschlüssen voran gestellt werden.
Dem Antrag wird mit 27 Ja-, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
zugestimmt.
Danach läßt der Bürgermeister über die Punkte 1 bis 5
einschließlich der heutigen Änderungen abstimmen. Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
Beschluss:
Ergänzend und in Bestätigung des
Beschlusses von 1997 wird die folgende Stellungnahme abgegeben:
1a) Der Lärmschutz für
den Erholungsbereich Bagno ist zu vollziehen. Der Erholungsbereich erstreckt
sich vom Gemeindeweg parallel zur Billerbecker Straße* bis zur Havixbecker
Straße. Die Lärmimmission muss für diesen empfindlichen Bereich den Anforderung
für Wohngebiete entsprechen. Der Nachweis ist zu führen. Insbesondere für die
Nonnenbachbrücke ist ein aktiver Schallschutz vorgesehen.
*Hinweis: Die im Beschluss geschichtlich zitierte
Billerbecker Straße heißt richtig Draum
1b) Die Entlastung in
der Ortsdurchfahrt ist hinsichtlich der Lärm- und Schadstoffbelastung
nachzuweisen.
2) „Nach der
vorliegenden Planung ist angrenzend an das Baugebiet Bagno eine Troglösung mit
4,00 Meter Tiefe geplant. Es muss sichergestellt werden, dass alle Menschen die
Straße in diesem tiefer gelegten Bereich überqueren können.
3) Die Planung der
Nonnenbachbrücke ist gestalterisch zu überarbeiten und dem Gemeinderat zur
Abstimmung vorzulegen.
4) Die
Anbindung der Ortsumgehung an das Gebiet „Industriepark I/II“ wird gefordert.
5) Eine Beampelung
der Anbindungen der Ortsausfahrt in Richtung Darup und Appelhülsen sowie eine
zusätzliche Beampelung an den Kreuzungen Schapdettener Straße und Havixbecker
Straße wird gefordert.
Über die Punkte 1 bis 5 wurde
zusammen abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: |
28 |
Ja-Stimmen |
|
05 |
Nein-Stimmen |
|
01 |
Enthaltungen |
Im Verlauf der Aussprache zu Punkt 6 des
Beschlussvorschlages (Vorlage 96/2005) stellt Ratsherr Lütkecosmann für die
CDU-Fraktion den Antrag, Punkt 6 wie folgt zu formulieren und zu beschließen:
„Die Gemeinde fordert, den Harfelder Weg als direkte
Verbindung (auch für Kfz) zwischen Nottuln und dem Stevertal durch eine Unter-
bzw. Überführung zu erhalten.“
Nach einer weiteren Aussprache hierzu fasst der Rat
folgenden Beschluss:
Beschluss:
6) Die Gemeinde
fordert, den Harfelder Weg als direkte Verbindung (auch für Kfz) zwischen
Nottuln und dem Stevertal durch eine Unter- bzw. Überführung zu erhalten.
Abstimmungsergebnis: |
25 |
Ja-Stimmen |
|
09 |
Nein-Stimmen |
|
00 |
Enthaltungen |
Nach diesen Abstimmungen stellt Ratsfrau Bürger folgenden
Antrag, über den der Rat beschließen möge:
„Die Gemeinde Nottuln behält sich vor, nach dem
Erörterungstermin bei für die Gemeinde nicht tragbaren Ergebnissen, dem Bau der
Umgehungsstraße nicht zuzustimmen.“
Dieser Antrag wird mit 12 Ja-, 21 Nein-Stimmen und 1
Enthaltung abgelehnt.
Ratsherr Lütkecosmann gibt zu Protokoll, dass Punkt 1.2 des
Ratsbeschlusses von 1997 (Naturausgleichsmaßnahmen) auch so zu verstehen ist,
dass Naturausgleichsflächen grundsätzlich zusammenhängend in der Gemeinde
Nottuln dargestellt werden. Mit den Flächen soll sinnvoll umgegangen werden.
Eine Zerstückelung der Ausgleichsflächen ist nicht wünschenswert.
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss
(zur Vorlage 88/2005):
Beschluss:
Der als Anlage beigefügten
Stellungnahme der Gemeindewerke Nottuln zur Planfeststellung in Zusammenhang
mit dem Neubau der B 525 „Ortsumgehung Nottuln“ vom 03.03.2005 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: |
28 |
Ja-Stimmen |
|
05 |
Nein-Stimmen |
|
00 |
Enthaltungen |