Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 05, Enthaltungen: 01

 

 

7.3

 

Neubau der B 525 Ortsumgehung Nottuln

hier: Auslegung der Planungsunterlagen

 

Vor Eintritt in die Beratungen werden den Ratsmitgliedern die Tischvorlagen 96/2005 und 88/2005 (Ergänzung zur Vorlage 85/2005 des Werkeausschusses vom 15.03.05) ausgehändigt. Diese sind dem Originalprotokoll als Anlagen Nr. 5 und Nr. 6 beigefügt.

 

Zu Beginn der Beratungen schlägt der Bürgermeister vor, drei separate Beschlüsse zur Umgehungsstraße zu fassen:

-          die Punkte 1a bis 5 des Beschlussvorschlages der Vorlage 96/2005 zusammen als einen Beschluss

-          den Punkt 6 des Beschlussvorschlages der Vorlage 96/2005 als einzelnen Beschluss und

-          den Beschlussvorschlag des Werksausschusses vom 15.03.2005 als einzelnen Beschluss.

Damit erklärt sich der Rat einverstanden.

 

Während der Beratungen schlägt Ratsherr Lütkecosmann vor, den Punkt 1b zu erweitern, und zwar hinter dem „ist“ den Halbsatz „hinsichtlich der Lärm- und Schadstoffbelastung“ einzufügen. Damit ist der Rat einverstanden.

 

Weiterhin wird aus den Reihen der Ratsmitglieder vorgeschlagen, den Punkt 2 redaktionell zu ändern. Im 2. Satz werden die Worte „neben unseren Einwohnern auch Touristen, Patienten des Krankenhauses sowie Bewohner der Alten- und Pflegeheime“ gestrichen und durch die Worte „alle Menschen“ ersetzt. Die Worte „ mit einer Fahrrad- und Fußgängerbrücke“ werden gestrichen. Damit ist der Rat einverstanden.

 

Im weiteren Verlauf der Beratungen stellt Ratsherr Dammann folgenden Antrag:

„Die Gemeinde Nottuln stimmt dem Bau der Umgehungsstraße nicht zu, wenn die folgenden Bedingungen nicht erfüllt werden:“

Dieser Satz soll den heutigen Beschlüssen voran gestellt werden.

 

Der Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

 

Ratsherr Haase stellt folgenden Antrag:

„Ergänzend und in Bestätigung des Beschlusses von 1997 wird die folgende Stellungnahme abgegeben:“

Dieser Satz soll den heutigen Beschlüssen voran gestellt werden.

 

Dem Antrag wird mit 27 Ja-, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

 


 

Danach läßt der Bürgermeister über die Punkte 1 bis 5 einschließlich der heutigen Änderungen abstimmen. Der Rat fasst folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

 

Ergänzend und in Bestätigung des Beschlusses von 1997 wird die folgende Stellungnahme abgegeben:

 

1a) Der Lärmschutz für den Erholungsbereich Bagno ist zu vollziehen. Der Erholungsbereich erstreckt sich vom Gemeindeweg parallel zur Billerbecker Straße* bis zur Havixbecker Straße. Die Lärmimmission muss für diesen empfindlichen Bereich den Anforderung für Wohngebiete entsprechen. Der Nachweis ist zu führen. Insbesondere für die Nonnenbachbrücke ist ein aktiver Schallschutz vorgesehen.

         *Hinweis: Die im Beschluss geschichtlich zitierte Billerbecker Straße heißt richtig Draum

 

1b) Die Entlastung in der Ortsdurchfahrt ist hinsichtlich der Lärm- und Schadstoffbelastung nachzuweisen.

 

2)   „Nach der vorliegenden Planung ist angrenzend an das Baugebiet Bagno eine Troglösung mit 4,00 Meter Tiefe geplant. Es muss sichergestellt werden, dass alle Menschen die Straße in diesem tiefer gelegten Bereich überqueren können.

 

3)   Die Planung der Nonnenbachbrücke ist gestalterisch zu überarbeiten und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.

 

4)   Die Anbindung der Ortsumgehung an das Gebiet „Industriepark I/II“ wird gefordert.

 

5)   Eine Beampelung der Anbindungen der Ortsausfahrt in Richtung Darup und Appelhülsen sowie eine zusätzliche Beampelung an den Kreuzungen Schapdettener Straße und Havixbecker Straße wird gefordert.

 

Über die Punkte 1 bis 5 wurde zusammen abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimmen

 

05

Nein-Stimmen

 

01

Enthaltungen

 

 

Im Verlauf der Aussprache zu Punkt 6 des Beschlussvorschlages (Vorlage 96/2005) stellt Ratsherr Lütkecosmann für die CDU-Fraktion den Antrag, Punkt 6 wie folgt zu formulieren und zu beschließen:

„Die Gemeinde fordert, den Harfelder Weg als direkte Verbindung (auch für Kfz) zwischen Nottuln und dem Stevertal durch eine Unter- bzw. Überführung zu erhalten.“

 

Nach einer weiteren Aussprache hierzu fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

 

6) Die Gemeinde fordert, den Harfelder Weg als direkte Verbindung (auch für Kfz) zwischen Nottuln und dem Stevertal durch eine Unter- bzw. Überführung zu erhalten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

25

Ja-Stimmen

 

09

Nein-Stimmen

 

00

Enthaltungen

 

 

 

Nach diesen Abstimmungen stellt Ratsfrau Bürger folgenden Antrag, über den der Rat beschließen möge:

„Die Gemeinde Nottuln behält sich vor, nach dem Erörterungstermin bei für die Gemeinde nicht tragbaren Ergebnissen, dem Bau der Umgehungsstraße nicht zuzustimmen.“

 

Dieser Antrag wird mit 12 Ja-, 21 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

 

Ratsherr Lütkecosmann gibt zu Protokoll, dass Punkt 1.2 des Ratsbeschlusses von 1997 (Naturausgleichsmaßnahmen) auch so zu verstehen ist, dass Naturausgleichsflächen grundsätzlich zusammenhängend in der Gemeinde Nottuln dargestellt werden. Mit den Flächen soll sinnvoll umgegangen werden. Eine Zerstückelung der Ausgleichsflächen ist nicht wünschenswert.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss (zur Vorlage 88/2005):

 

Beschluss:

Der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Gemeindewerke Nottuln zur Planfeststellung in Zusammenhang mit dem Neubau der B 525 „Ortsumgehung Nottuln“ vom 03.03.2005 wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimmen

 

05

Nein-Stimmen

 

00

Enthaltungen