4.1

 

Neubau der B 525 Ortsumgehung Nottuln

hier: Auslegung der Planunterlagen

Vorlage 60/2005

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Zu Beginn der Aussprache begrüßt der Ausschussvorsitzende die anwesenden Gäste sowie die Mitarbeiter des Landesbetrieb Straßen NRW.

Er weist darauf hin, dass innerhalb der Aussprache ausschließlich Anregungen und Bedenken zu sachlichen Problemen der Umgehungsstraße vorgebracht werden sollen, persönliche Anmerkungen oder das Vortragen von Pro und Contra zur Umgehungsstraße sind im Rahmen des Verfahren an dieser Stelle nicht angebracht. Er schlägt vor, die Beratung auf der Grundlage der Beschlussvorschläge der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen zu führen. Hiergegen werden keine Einwände erhoben.

 

Die Beschlussvorschläge sind dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Nach den einführenden Worten übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Niggemeier vom Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Coesfeld, um die Einzelheiten zur Planung vorzustellen bzw. die Fragen des Ausschusses die dem Landesbetrieb übermittelt wurden zu erläutern.

 

Herr Niggemeier stellt dem Plenum zu Beginn den Ablauf des Verfahrens vor. Er erläutert unter anderem die Berücksichtigung von Verkehrsgutachten, die Wasserversorgung, Lärmtechnische Untersuchungen und die Anbindung des Gewerbegebietes an die Umgehungsstraße.

 

Während der Aussprache werden folgende Problematiken angesprochen:

 

          1.          Warum wurde die Nordumgehung gewählt?

          2.     Wie kommt es zu den unterschiedlichen Aussagen zur Bedeutsamkeit der Umgehungsstraße und zu den unterschiedlichen Angaben über den Grad der Entlastung des Ortskernes? ( Homepage des Verkehrsministerium, Verkehrsgutachten)

          3.     Überarbeitung des Verkehrsgutachtens im Rahmen der Planfeststellung.

          4.       Im welchem Rahmen nimmt die Lärmbelastung im Ort ab?

          5.     Lärmbelästigung im Nonnenbachtal; wird diese beim Brückenbau berücksichtigt?

          6.     Lärmschutzmaßnahmen für die Bereiche Bagno, Altenwohnheim, sowie Brücke über den Nonnenbach.

          7.     Wie hoch sind die Kosten für einen besseren Lärmschutz und wer müsste diese tragen.

          8.       In welchem Maß nimmt die Luftverschmutzung innerhalb des Ortes ab.

          9.     Welche Höchstgeschwindigkeit wurde bei der Berechnung des Lärmschutzes berücksichtigt.

          10.     Beampelung der wichtigsten Kreuzungspunkte. (Anbindungen der Ortsausfahrten in Richtung Darup und Appelhülsen und Kreuzungen Schapdettener Straße und Havixbecker Straße)

          11.     Wegeverbindung vom Bagno zum Nottulner Berg.

                   Hierzu wird vorgeschlagen: Aufgabe eines der Kreuzungspunkte Harfelder Weg oder Mittlerer Weg; Errichtung einer Unter- oder Überführung im Bereich Bagno zum Nottulner Wald.

          12.          Wasserversorgung der Gemeinde Nottuln.

                                  Dieser Sachverhalt soll im Werkeausschuss am 15.03.2005 beraten werden.

          13.          Radwegeverbindung zwischen Nottuln und Appelhülsen.

 

 

Zu allen angesprochenen Problematiken nimmt Herr Niggemeier ausführlich Stellung und erläutert die Planungsgrundlagen bzw. Vorgehensweisen der Planungsbehörde.

 

Der Ausschuss fasst im Rahmen der Beratung auf der Grundlage der Beschlussvorschläge der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgende Beschlüsse:

 

 

          1.          Beschlussvorschlag lfd. Nr. 1.1

                  

                    Beschluss durch den Ausschuss:

                  

Der Lärmschutz für den Erholungsbereich Bagno ist zu vollziehen. Der Erholungsbereich erstreckt sich vom Gemeindeweg parallel zur Billerbecker Straße bis zur Havixbecker Straße. Die Lärmimmission muss für diesen empfindlichen Bereich den Anforderungen für Wohngebiete entsprechen. Der Nachweis ist zu führen. Insbesondere für die Nonnenbachbrücke ist ein aktiver Schallschutz vorzusehen.

 

                    Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

 

 

          2.          Beschlussvorschlag lfd. Nr. 1.1

 

                    Beschluss durch den Ausschuss:

 

Für die betroffenen Anlieger an der neuen Strecke, die zum Teil im Außenbereich wohnen, sind die Schallschutzgrenzwerte für Reine Wohngebiete einzuhalten. Der Nachweis ist zu führen.

 

                    Abstimmungsergebnis           9        Ja-Stimmen

                             10          Nein-Stimmen

                             eine          Enthaltung

 

                    Der Beschlussvorschlag wurde somit abgelehnt.

 

 

          3.          Beschlussvorschlag lfd. Nr. 1.1

 

                    Beschluss durch den Ausschuss:

 

                    Die Entlastung in der Ortsdurchfahrt ist nachzuweisen.

 

                    Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

 

 

          4.          Beschlussvorschlag lfd. Nr. 1.2

 

                    Beschluss durch den Ausschuss:

 

Nach der vorliegenden Planung ist angrenzend an das Baugebiet Bagno eine Troglösung mit 4,00 m Tiefe geplant. Es muss sichergestellt werden, dass neben unseren Einwohnern auch Touristen, Patienten des Krankenhauses sowie Bewohner der Alten- und Pflegeheime die Straße in diesem tiefergelegten Bereich mit einer Fahrrad- und Fußgängerbrücke überqueren können.

 

                    Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

 

 

          5.          Beschlussvorschlag lfd. Nr. 1.3

 

                    Beschluss durch den Ausschuss:

 

                    Kein Beschluss. Der Sachverhalt wird in den Werkeausschuss verwiesen.

 

 

          6.          Beschlussvorschlag lfd. Nr. 1.4

 

                    Beschluss durch den Ausschuss:

 

Die Planung der Brücke ist gestalterisch zu überarbeiten und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.

 

                    Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

 

 

          7.          Beschlussvorschlag lfd. Nr. 1.5

 

                    Die Anbindung der Ortsumgehung an das Gebiet »Industriepark I/II« wird gefordert.

 

                    Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

 

 

          8.          Beschlussvorschlag lfd. Nr. 1.6

 

                    Beschluss durch den Ausschuss:

 

          A)     Die direkte Radwegeverbindung aus dem Gewerbegebiet nach Appelhülsen über den zur B525 parallel liegenden Gemeindeweg ist zu erhalten.

 

                    Abstimmungsergebnis           8        Ja-Stimmen

                             11          Nein-Stimmen

                             eine          Enthaltung

 

                    Der Beschlussvorschlag wurde somit abgelehnt.

 

 

          B)     Eine Beampelung der Anbindungen der Ortsausfahrten in Richtung Darup und Appelhülsen sowie eine zusätzliche Beampelung an den Kreuzungen Schapdettener Straße und Havixbecker Straße wird gefordert.

 

                    Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

 

          8.          Beschlussvorschlag lfd. Nr. 13

 

 

                    Beschluss durch den Ausschuss:

 

Der parallel zur Umgehungsstraße geführte Gemeindeweg von der Havixbecker Straße zum Harfelder Weg (Plan 3) ist zu überdenken.

 

                    Der Sachverhalt wird bis zur Ratssitzung zurückgestellt.