Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Der am 26.03.2020 gefasste Dringlichkeitsbeschluss:

 

„Ein Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 8 Schul-, Sport- und Erholungszentrum“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB mit dem Ziel eingeleitet, auf der Planfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte zu schaffen (Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB).“

 

wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW genehmigt.