Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Dienstanweisung zu § 82 GO NW –
Vorläufige Haushaltsführung – wird zur Kenntnis genommen.