Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Dienstanweisung zu § 82 GO NW – Vorläufige Haushaltsführung – wird zur Kenntnis genommen.