Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

9.1

 

Eintragung von "Beweglichen Denkmälern" in die Denkmalliste der Gemeinde Nottuln

hier: Unterschutzstellung eines Tafelklavieres

Vorlage 53/2005

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.

 

Bürgermeister Schneider erläutert den Sachverhalt.

Ohne Aussprache fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

 

Das Tafelklavier, Standort Nieresch 17, 48301 Nottuln, wird in die Denkmalliste der Gemeinde Nottuln eingetragen und somit unter Schutz gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen