Sitzung: 01.03.2005 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
9.1 |
Eintragung von "Beweglichen
Denkmälern" in die Denkmalliste der Gemeinde Nottuln hier: Unterschutzstellung eines
Tafelklavieres Vorlage 53/2005 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.
Bürgermeister
Schneider erläutert den Sachverhalt.
Ohne
Aussprache fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss:
Das Tafelklavier, Standort Nieresch
17, 48301 Nottuln, wird in die Denkmalliste der Gemeinde Nottuln eingetragen
und somit unter Schutz gestellt.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |