Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die im Sachverhalt zusammengestellten Informationen werden zur Kenntnis
genommen. Der Antrag gilt damit als erledigt.