Sitzung: 23.02.2005 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
7.2 |
Eintragung von "Beweglichen
Denkmälern" in die Denkmalliste der Gemeinde Nottuln hier: Unterschutzstellung eines
Tafelklavieres Vorlage 53/2005 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 9 beigefügt.
Der
sachkundige Bürger Schulze Pellengahr erklärt sich zu diesem TOP für befangen,
in dem er sich aus der Beratungsrunde zurückzieht.
Der
Ausschuss fasst ohne Aussprache einstimmig den Beschluss:
Beschluss:
(als Empfehlung an den Haupt- und
Finanzausschuss)
Das Tafelklavier, Standort Nieresch
17, 48301 Nottuln, wird in die Denkmalliste der Gemeinde Nottuln eingetragen
und somit unter Schutz gestellt.