7.2

 

Eintragung von "Beweglichen Denkmälern" in die Denkmalliste der Gemeinde Nottuln

hier: Unterschutzstellung eines Tafelklavieres

Vorlage 53/2005

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 9 beigefügt.

 

Der sachkundige Bürger Schulze Pellengahr erklärt sich zu diesem TOP für befangen, in dem er sich aus der Beratungsrunde zurückzieht.

 

Der Ausschuss fasst ohne Aussprache einstimmig den Beschluss:

 

Beschluss:

 

(als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss)

 

Das Tafelklavier, Standort Nieresch 17, 48301 Nottuln, wird in die Denkmalliste der Gemeinde Nottuln eingetragen und somit unter Schutz gestellt.