Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Vorlage 012/2020 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 7 beigefügt.

Die SPD erkundigt sich, ob bei Abschluss der Vereinbarung Kosten auf die Gemeinde Nottuln zukommen und ob die Vereinbarung befristet sei. Herr Sonntag erläutert, dass keine Kosten für die Gemeinde Nottuln anfallen, die Gebühren, die bei Erteilung der Bescheide anfallen, jedoch nach Abschluss der Vereinbarung an den Kreis gehen. Eine Befristung der Vereinbarung sei nicht vorgesehen.

Die UBG bekundet, dass die Gemeinde ihre Rechte nicht abgeben sollte. Herr Sonntag erklärt, dass es im Interesse des Bauherren sei, alle Unterlagen bei einer Behörde einreichen zu können.

Die CDU befürwortet den Beschlussvorschlag.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen spricht sich dafür aus, die Vereinbarung nicht abzuschließen, um es für die Bürger komfortabler zu machen und um die Kompetenzen nicht an den Kreis abzugeben. Herr Sonntag erläutert, dass die Kompetenzen durch den Abschluss der Vereinbarung nicht abgegeben werden, da die Planungshoheit weiterhin bei der Gemeinde liege. Es gehe lediglich um die Vollzugsaufgabe, die bei der Genehmigungsbehörde angesiedelt ist. Die Idee dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung stamme von mehreren Kommunen im Kreis.

Die FDP erfragt, ob es sich um eine geringe Anzahl an Anträgen handelt. Herr Sonntag bejaht dies.

Der Ausschussvorsitzende leitet die Abstimmung ein.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, zum Zweck der Übertragung der Zuständigkeiten für die Erteilung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Coesfeld zu schließen (§§ 1, 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein Westfalen GkG NRW)).

 


Abstimmungsergebnis: