Vorlage 011/2020 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen regen an, die Sanierung aufzuschieben, da der Zustand der Bäume besser sei als gedacht und aufgrund dessen noch ein paar Jahre erhalten werde können.

Die SPD erläutert, dass man die Kappung der Platanen vor 35 Jahren noch gut erkennen könne. Das Gutachten zeige, dass in diesem Jahr eine weitere Kappung notwendig sei, sodass das vorhandene Bild nicht erhalten bleibe. Somit wolle man dem Vorschlag der Verwaltung folgen. Zusätzlich regt die SPD an, weitere Bäume an anderer Stelle zu pflanzen.

Die CDU bekundet, dass die Platanen für das Ortsbild sehr wichtig seien. Dennoch sehe man die Probleme, die diese Bäume mit sich bringen. Die Fraktion erkundigt sich bei dem Baumgutachter Herrn Emming, ob es möglich sei, die Platanen unterhalb der Fäulehöhlungen zu kappen. Herr Emming erläutert, dass es möglich sei, dies jedoch keine baumfachliche Maßnahme sei und nicht zukunftsträchtig sei. Des Weiteren rät Herr Emming auf Nachfrage der CDU davon ab, erneut Platanen zu pflanzen. Zudem erkundigt sich die CDU bei Herrn Krüger, welche Mehrarbeiten bei den Pflasterarbeiten nötig seien, um die vorhandenen Platanen in die Neuplanungen miteinzubeziehen. Herr Krüger erläutert, dass dazu große Bereiche der vorhandenen Wurzeln entnommen werden müssen und eine wassergebundene Decke eingebaut werden müsse. Da die Wurzeln jedoch die neue Oberfläche schnell zerstören werden und aufgrund der Hauseingänge entlang der Stiftsstraße ein bestimmtes Höhenniveau gehalten werden müsse, sei dies nicht zu empfehlen. Zudem sei fraglich, ob die Bezirksregierung die Nachhaltigkeit der Maßnahme anerkenne, wenn in bestimmten Zeitabständen die Barrierefreiheit erneut hergestellt werden müsse.

Die UBG äußert ebenfalls, dass die Platanen aus der Sicht der Fraktion im Baumgutachten gut bewertet wurden und aufgrund dessen in den Entwurf integriert werden müssen. Zudem erkundigt sich die UBG, warum der Entwurfsbereich vergrößert wurde und warum der Anteil der Asphaltfläche im Vergleich zum restlichen Entwurf so hoch sei. Die Kosten erscheinen der Fraktion sehr hoch. Außerdem handle es sich um einen rein verkehrstechnischen Entwurf und nicht um einen städtebaulichen. Herr Krüger erläutert, dass der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen in seiner Sitzung am 08.11.2017 beschlossen hat, die beiden Straßenseiten inklusive der Fahrbahn in den 3.BA miteinzubeziehen. Herr Krüger entschuldigt die fehlerhafte Darstellung der Pläne in Anlage 1 und 2 und stellt klar, dass Natursteinpflaster und kein Asphalt verbaut werden soll. Die als hoch angesehenen Kosten resultieren zum einen aus den einzuhaltenden Schleppkurven für den LKW- und insbesondere für den Busverkehr sowie zum anderen aus der Verwendung von Natursteinpflaster. Herr Sonntag ergänzt, dass die Nachhaltigkeit einer Maßnahme, die alle zwei bis drei Jahre ausgebessert werden müsse, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, von Seiten der Bezirksregierung Münster als Fördergeber nachvollziehbarer angezweifelt werden könne. Zudem können die Platanen laut Gutachten lediglich mittelfristig erhalten werden. Beim Bauen plane man jedoch in einem längeren Zeitraum, sodass es nicht richtig sei, den Entwurf nur an der Lebensdauer der Bäume auszurichten. Herr Emming ergänzt weiterhin, dass es sich bei der Lebensdauer der Platanen nicht um die Betrachtung des Verkehrssicherheitszustandes handle.

Die FDP äußert, dass es schade sei, dass nach der Baumfällung auf dem Kastanienplatz nun die Bäume entlang der Stiftsstraße ebenfalls gefällt werden. Nichts desto trotz sei es wichtig, langfristig zu planen. Aufgrund dessen bittet die FDP darum, ein ähnliches Bild mit Ersatzbäumen herzustellen. Zudem fordert die FDP, dass eine Überarbeitung der Bordsteinkante durchgeführt wird. Herr Krüger erläutert, dass die Höhe der Bordsteinkante aus der Tempo-Dreißig Zone entlang der Stiftsstraße zum Schutz der Fußgänger resultiere. In Bezug auf die Höhe der neu angepflanzten Bäume erklärt Herr Krüger, dass diese voraussichtlich einen Kronenumfang von ca. 35 cm haben werden.

Der Teilhabebeauftragte Herr Rütering äußert, dass die Barrierefreiheit extrem wichtig sei und eine Baumaßnahme gewählt werden müsse, bei der die Barrierefreiheit nicht alle zwei bis drei Jahre erneuert werden müsse.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen weist erneut daraufhin, dass die Platanen ortsbildprägend seien. Zudem fragt die Fraktion an, wieso eine Maßnahme, die in der vom Rat beschlossenen Prioritätenliste weit hinten steht, nun umgesetzt werden solle. Man solle mit der Umsetzung des 3. BA´s warten, bis die Platanen abgängig seien.

Die CDU bekundet, dass dringender Handlungsbedarf im Hinblick auf den Zustand des Pflasters und des Bürgersteiges bestehe. Zudem erkundigt sich die CDU nach den Kosten der Baumaßnahme und erfragt, ob ein großer Teil der Kosten aus der Frostschutzschicht resultiere. Herr Krüger erklärt, dass die Verwendung von Natursteinpflaster ein hoher Kostenfaktor ist. Im Hinblick auf die Frage der Förderfähigkeit der Maßnahme bei fehlender Barrierefreiheit erläutert Herr Sonntag, dass Barrierefreiheit Fördervoraussetzung bzw. Förderzweck ist. Auch weist Herr Sonntag daraufhin, dass die KAG-Fähigkeit des 2. BA erst mit Vollendung des 3. BA eintritt.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erkundigt sich, ob es möglich sei, sogenannte Wurzelbrücken einzusetzen, um die Platanen in die Baumaßnahme einzubinden. Herr Kneuer erläutert anhand von einem Schaubild, dass aufgrund der für die Hauseingänge notwendigen Anschlusshöhen eine Wurzelbrücke die Barrierefreiheit nicht möglich macht. Das Schaubild ist diesem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Zudem liege die Umsetzung der Wurzelbrücke pro Baum bei ca. 15.000 bis 20.000 €. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stellt folgenden Antrag: Die Entwurfsplanung wird überarbeitet und die Platanen bleiben soweit als möglich erhalten. Ersatzpflanzungen werden mit mindestens der gleichen Anzahl an Platanen vorgenommen. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

Der Ausschussvorsitzende leitet die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung ein.

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Planung für den 3. BA des barrierefreien Umbaus des Nottulner Ortskerns (siehe Anlage 1-4) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, diese Planung zur Ausführungsreife zu bringen und die Vergabe der Bauleistungen vorzubereiten.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fällung der Platanen entlang der Stiftsstraße, die sich im Baufeld des 3. BA befinden, innerhalb der Fällzeiten durchführen zu lassen. Daraus entsteht der Auftrag an die Verwaltung, Ersatzpflanzungen wie im Sachverhalt beschrieben sicherzustellen. Die Bürgeranregung nach § 24 GO NRW vom 20.09.2019 (VL 190/2019) ist damit erledigt.

 

3. Mit Vorliegen des Fördermittelbescheids und eines entsprechenden Beschlusses über den Haushalt der Gemeinde Nottuln für das Jahr 2020 wird die Verwaltung mit der sofortigen Ausschreibung und Umsetzung des Bauprogramms beauftragt (Baubeschluss).

 


Abstimmungsergebnis: