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Antrag auf Ausnahme von der erlassenen Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 63 „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 67 II“ hinsichtlich des Grundstücks Liebigstraße 11, Gemarkung Nottuln, Flur 10, Flurstück 707, gestellt durch den Grundstückseigentümer

Vorlage 57/2005

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

(als Empfehlung an den Gemeinderat)

Dem Antrag auf Ausnahme von der erlassenen Veränderungssperre für das o.g. Grundstück wird zugestimmt.