Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Die Vorlage Nr. 192/2019 ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.

Frau Jürgens begrüßt Frau Stange und Herrn Burghard vom Pippi Langstrumpf e.V.

Herr Gellenbeck gibt den Hinweis, dass der Antrag (Anlage Nr. 5) an die Ausschussmitglieder in der Sitzung nochmals verteilt wurde, da versehentlich die Seite 2 des Antrages in der digitalen Anlage der Einladung fehlte.

Herr Gellenbeck erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass seit den Anfängen der Betreuung durch Pippi-Langstrumpf e.V. noch keine Beitragsanpassung erfolgt ist. Er gibt einen Rückblick und berichtet, dass die Beiträge von Pippi Langstrumpf e.V. nunmehr kostendeckend kalkuliert wurden. Die Beweggründe für die damals ausgesprochene Zuschussgewährung in Höhe von 7.200 € sind zwischenzeitlich entfallen.

Weiterhin merkt Herr Gellenbeck an, dass er die vom Betreuungsverein beantragte automatische prozentuale jährliche Elternbeitragsanpassung kritisch sehe, da nicht davon ausgegangen werden könne, dass die jährlichen Kosten in prozentual gleicher Höhe (anders als im Kindergartenbereich) steigen.

Er informiert die Ausschussmitglieder, dass sich die Anwesenheitspflicht in der offenen Ganztagsschule, wie auch die Raumsituation in der gemeinsamen Abstimmung befindet.

In der folgenden Aussprache bittet Herr Bartsch das vorhandene Ermessen im Rahmen der Anwesenheitspflicht im Sinne der Eltern auszuschöpfen. Herr Gellenbeck greift diesen Punkt auf und weist darauf hin, dass vor allem auch der pädagogische Aspekt neben den Wünschen der Eltern zu beachten wäre. Frau Wiedau-Gottwald bestätigt dieses und berichtet über die Betreuungsschwierigkeiten des damals existierenden flexiblen Betreuungsangebots von Lummerland e.V. und weist gleichzeitig darauf hin, dass man das Bildungsangebot einer offenen Ganztagsschule nicht mit anderen Betreuungsangeboten vergleichen könne.

Herr Gellenbeck berichtet, dass zurzeit auch der Betreuungsvertrag überarbeitet würde und dort auch die Erlasslage hinsichtlich der Anwesenheitspflicht einfließen werde. Der überarbeitete Vertrag würde dann mit der Schulaufsicht abgestimmt.


Beschluss:

Die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln vom 14.02.2018 in der Fassung vom ________ wird mit Wirkung zum 01.08.2020 beschlossen.


Abstimmungsergebnis: