Beschluss: einstimmig angenommen

Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 13 beigefügt.

Frau Wortmann erklärt, dass der Gebührensatz von 2,04 € je Frontmeter für eine Kostendeckung notwendig sei. Ohne weitere Aussprache fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:


Beschluss:

Aufgrund der Kalkulation für 2020 bleibt die Satzung unverändert in Kraft.