Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 13 beigefügt.
Frau Wortmann erklärt, dass der Gebührensatz von 2,04 € je Frontmeter für eine Kostendeckung notwendig sei. Ohne weitere Aussprache fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss:
Aufgrund der Kalkulation für 2020 bleibt die Satzung unverändert in Kraft.