Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Vorlage 179/2019 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 17 beigefügt.

Der Antragsteller Herr Stevermüer liest eine Stellungnahme vor. Diese ist dem Protokoll als Anlage 18 beigefügt.

Die UBG erklärt, dass sie eine Testphase unterstützt, da man dem Autofahrer nicht länger Vorrang gegenüber dem Fahrradfahrer einräumen dürfe. Die SPD befürwortet die Testphase ebenfalls.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erläutert, dass mit dem Bau der Umgehungsstraße eine Verbesserung für den Radverkehr versprochen wurde. Da diese Verbesserung bisher nicht eingetreten sei, solle man die Testphase durchführen, um erste Förderungen des Radverkehrs zu unternehmen.

Die CDU gibt zu bedenken, dass man die Anregungen vom Kreis nicht außer Acht lassen sollte. Die Fraktion regt an, eine Umsetzung der Testphase auszuarbeiten und diese dem Kreis zur Stellungnahme vorzulegen.

Herr Krüger erläutert, dass eine einfache Testphase nicht möglich sei, sondern man eine verkehrsrechtliche Anordnung vom Kreis benötige. Grund dafür ist, dass die Ampelschaltungen umprogrammiert werden müssen. Sollte die Testphase nicht positiv verlaufen, so müsse man die Ampel erneut programmieren. Damit würde eine Testphase möglicherweise eine zweifache Programmierung kosten. Herr Sonntag fügt hinzu, dass in Kürze eine Verkehrszählung durchgeführt werde, bei der die Auswirkungen der Umgehungsstraße analysiert werden und regt an, diese Zählung zunächst abzuwarten.

Die FDP erkundigt sich, warum der Bürgerantrag erst jetzt im Ausschuss behandelt werde. Herr Krüger erläutert, dass man vor einer Beratung im Ausschuss zunächst mit dem Kreis gesprochen habe und dieser mittelfristig einen Kreisverkehr plane, sodass eine Umprogrammierung der Ampelschaltung nur für eine begrenzte Zeit wäre.

Herr Stevermüer äußert, dass die Bearbeitungsdauer sowie die fehlende Korrespondenz zwischen der Verwaltung und ihm nicht die richtige Art und Weise sei, mit einem Bürgerantrag umzugehen und verlässt den Raum.

Die UBG erkundigt sich, ob man diese Maßnahme im Rahmen des LEADER Programms fördern lassen könne. Herr Sonntag verneint dies, da die Fördermittel eine Zweckbindung in die Zeit haben und eine Testphase aufgrund ihrer zeitlichen Begrenzung damit ausscheide.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt folgende Beschlussänderung: Einer Umsetzung wie beantragt wird zugestimmt.

Frau Block gibt zu bedenken, dass die Testphase 13.500 € koste und es im Haushalt 2020 bereits viele anderen Positionen gebe, die man bedienen müsse.

Der Ausschussvorsitzende leitet die Abstimmung ein.

 

 

 

 


Beschluss:

Einer Umsetzung wie beantragt wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis: