Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 9, Enthaltungen: 1

Vorlage 174/2019 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 11 beigefügt.

Die SPD kritisiert, dass durch eine Erweiterung des Einzelhandels eine zusätzliche Versiegelung stattfinden würde. Herr Sonntag erläutert, dass mit der Erweiterung vor allem eine andere Präsentation der Waren angestrebt werde. Zudem stehe derzeit lediglich der Aufstellungsbeschluss zur Abstimmung, sodass erst im weiteren Verfahren bestimmt werde, inwieweit eine zusätzliche Versiegelung zugelassen werde. Die Planungshoheit liege weiterhin beim Rat und innerhalb des Vorhaben- und Erschließungsvertrages werden die Planinhalte feingesteuert.

Die CDU befürwortet die Kritik der SPD. Laut Auffassung der CDU sei die Gemeinde Nottuln nahe an einer Überversorgung. Herr Sonntag erläutert, dass man im Rahmen des Bauleitplanverfahrens mittels Einzelhandelsgutachten prüfen werde, ob eine Überversorgung vorhanden sei. Zudem weist Herr Sonntag darauf hin, dass sich die beiden in redestehenden Grundstücke innerhalb des Zentralen Versorgungsbereichs (ZVB) „Ortskern Nottuln“ befinden und für zukünftige Erweiterungen bereits bei der Aufstellung des Einzelhandelskonzepts in den ZVB aufgenommen wurden.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erläutert, dass zur attraktiven Gestaltung der Appelhülsener Straße eine bauliche Entwicklung auf den beiden Grundstücken stattfinden müsse. Dennoch müsse man kleinklimatische Auswirkungen, die durch eine vollständige Versieglung entstehen würde, bei einem Bauleitplanverfahren bedenken.

Die UBG weist darauf hin, dass es für die Gemeinde Nottuln nicht attraktiv sei, diese Grundstücke brachliegen zu lassen. Dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss wolle man aufgrund der Angst vor einer Überversorgung jedoch nicht zustimmen. Weiterhin schlägt die UBG vor, dort eine zweigeschossige Wohnbebauung unterzubringen. 


Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur 84. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 132 „Einkaufszentrum nördlich der Appelhülsener Straße“ im Parallelverfahren für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für ein Planverfahren nach § 12 BauGB)

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neustrukturierung und Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes.

 


Abstimmungsergebnis: