Beschluss: einstimmig angenommen

Vorlage 166/2019 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 10 beigefügt.

Die UBG wünscht, die Nutzung von Photovoltaikanlagen als gleichwertige Alternative zu den Gründächern in den Beschlussvorschlag aufzunehmen. Zudem regt die UBG an, eine Fördermöglichkeit für Photovoltaikanalgen von Seiten der Gemeinde zu schaffen. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen befürwortet die Ergänzung des Beschlussvorschlages um Photovoltaikanlagen, hält die Schaffung einer Förderkulisse für Photovoltaikanlagen jedoch nicht für sinnvoll. Die SPD stimmt der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zu.

Der Ausschussvorsitzende formuliert einen neuen Beschlussvorschlag.


Beschlussvorschlag:

1.    Gemeinbedarfsgebäude, also Gebäude für kommunale Aufgaben mit öffentlichem Zweck, sollen zukünftig bei Sanierung oder Neubau mit einer Dachbegrünung vorgesehen werden, sofern die Gebäude eine Dachschräge unter 15 Grad aufweisen.

2.    Nach § 1 Abs. 3 BauGB hat unsere Kommune Nottuln die Planungshoheit und stellt Bauleitpläne für spätere Bebauungspläne auf. Dachbegrünungen sollen darin als einzuhaltender Standard für zukünftige Planungen integriert werden. Die Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) von Begrünungen in neuen, geänderten und überplanten Bebauungsplänen ist durchaus üblich und für eine nachhaltige Ortsentwicklung zu empfehlen. Dachbegrünungen weisen hinsichtlich der Feinstaubproblematik sehr gute Reinigungseffekte auf. Alternativ können Photovoltaikanlagen auf den Dächern angebracht werden.

 


Abstimmungsergebnis: