Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

5.2

 

Neufassung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen in der Gemeinde Nottuln

Vorlage 16/2005

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Die Angelegenheit wird kurz beraten. Aus dem Ausschuss kommt der Hinweis, dass das Haus Buxtrup 45 dem Schulbezirk I und auch dem Schulbezirk III zugeordnet wurde.

 

Die Verwaltung sagt eine Überprüfung bis zur Ratssitzung am 15.02.2005 zu.

 

Sodann fasst der Ausschuss folgenden Beschluss als Empfehlung an den Rat:

 

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Rechtsverordung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen in der Gemeinde Nottuln wird beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen