Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.
Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass trotz des Gebührenanstiegs für die Wasserversorgung sich die Summe aus Trinkwasser – und Abwassergebühren für Nottuln im interkommunalen Vergleich des Kreises Coesfeld günstig darstellt.
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2020 in Kraft.