Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass trotz des Gebührenanstiegs für die Wasserversorgung sich die Summe aus Trinkwasser – und Abwassergebühren für Nottuln im interkommunalen Vergleich des Kreises Coesfeld günstig darstellt.


Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2020 in Kraft.