Sitzung: 26.01.2005 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
6.1 |
Erlass einer ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen außerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungs- und
Landschaftspläne im Kreis Coesfeld hier: Stellungnahme zur
Unterschutzstellung Vorlage 320/2004 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 10 beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Unterschutzstellung der
Flurstücke 31 und 107, Gemarkung Nottuln, Flur 51 (Hexenquellen) wird
zugestimmt.