Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

6.1

 

Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungs- und Landschaftspläne im Kreis Coesfeld

hier: Stellungnahme zur Unterschutzstellung

Vorlage 320/2004

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 10 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Der Unterschutzstellung der Flurstücke 31 und 107, Gemarkung Nottuln, Flur 51 (Hexenquellen) wird zugestimmt.