Beschluss: einstimmig angenommen

Vorlage 118/2019 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

Der Ausschussvorsitzende stellt den Geschäftsführerenden Herr Kloidt kurz vor. Dieser stellt in einem mündlichen Vortrag u.a. Kooperationsmöglichkeiten vor. Der Vortrag ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.

Herr Kohaus fragt, wie das Vorgehen bei Projekten ohne Überschuss sei. Herr Kloidt erwidert, dass zunächst für jedes Projekt ein Businessplan erstellt werde, bei dem eine genaue Berechnung durchgeführt werde. Außerdem fragt Herr Kohaus, wie die Stellung eines Gesellschafters innerhalb der Organisation aussehen würde, wenn der Falle eines Verlustes im Rahmen einer Baulandentwicklung eintreten würde. Herr Kloidt erläutert, dass für diesen Fall der zuvor genannte Businessplan erstellt werde. Sofern dieser berechnen würde, dass es kein gewinnbringendes Verfahren werde, würde das Projekt nicht zu Stande kommen.

Herr Sonntag fragt, ob im Rahmen der Baulandentwicklung durch NRW.URBAN ein Umlegungsverfahren durchgeführt werden könne. Herr Kloidt entgegnet, dass dies auch möglich sei. Zudem werde bei Baulandentwicklungen oft das Instrument der Optionsverträge verwendet.

Die CDU bedankt sich für den Vortrag und fragt, ob die Baulandentwicklung durch die Kommune bei einer Kooperation mit NRW.URBAN möglich sei. Herr Kloidt bejaht dies und erläutert, dass die zentralen Entscheidungen bei der Kommune liegen. Zudem erkundigt sich die CDU, ob NRW.URBAN auch die Kommunikation mit Bürgern und der Regionalplanungsbehörde übernehme. Herr Kloidt entgegnet, dass NRW.URBAN der Kommunikator innerhalb des Verfahrens sei. Des Weiteren wird gefragt, ob das Förderprogramm „Bauland an der Schiene“ eine Option für die Gemeinde Nottuln sei. Herr Sonntag entgegnet darauf, dass das Förderprogramm von der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft NRW mbH sei und nicht von NRW.URBAN. Die Gemeinde Nottuln sei jedoch im Rahmen des Förderprogrammes angeschrieben worden und die Verwaltung prüfe nun Fördermöglichkeiten.

Die Fraktion ÖLiN erkundigt sich, ob die Gemeinde auch Stadtentwicklungsprojekte in Kooperation mit NRW.URBAN durchführen könne. Die Frage wird bejaht.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt, dass die Gemeindeverwaltung die Referenzen von NRW.URBAN prüft und Möglichkeiten der Zusammenarbeit untersucht.

Der Ausschussvorsitzende erkundigt sich, ob der Vertrag einseitig kündbar sei, worauf Herr Kloidt entgegnet, dass es sich um einen Gesellschaftervertrag handle.

Die UBG fragt, ob NRW.URBAN selbst die Planung übernehme oder ob die Leistungen vergeben werden. Herr Kloidt erläutert, dass es eine Abstimmung zwischen NRW.URBAN und der Kommune gebe, bei der solche Fragen geklärt werden. Die grundsätzliche Möglichkeit, Leistungen zu vergeben, sei jedoch gegeben. Die Entscheidung, welche Leistungen vergeben werden, müssen von der Kommune getroffen werden.

Die CDU erkundigt sich, ob es eine Mindestgröße für die Projekte gebe. Dies wird verneint.

Die SPD erkundet sich, nach welchen Kriterien eine Zusammenarbeit positiv beschieden werde. Herr Kloidt erläutert, dass zunächst bestimmte Anforderungen, u.a. eine ÖPNV-Anbindung und eine ortsnahe Lage, erfüllt werden müssen, die endgültige Entscheidung jedoch bei der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen persönlich liege.

Frau Block erkundigt sich, wo mögliche Risiken bei einer Umsetzung liegen. Herr Kloidt erläutert, dass viele Projekte das „Not In My Back Yard“ (NIMBY) Problem hervorrufen, sodass die daraus entstehenden Probleme für eine Baulandentwicklung geklärt werden müssen.

Der Ausschussvorsitzende Herr Haase lässt über den oben genannten Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen abstimmen.


Beschluss:

Die Gemeindeverwaltung prüft Referenzprojekte von NRW.URBAN und untersucht Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit NRW.URBAN.


Abstimmungsergebnis: