Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.

Auf die Frage von Ratsherrn Wrobel hin zur Bauhöhe des Gebäudes erklärt Herr Sonntag, dass kein B-Plan vorläge. Das Vorhaben sei jedoch zulässig, wenn es sich einfüge. Dies sei in der Regel gegeben, wenn die Höhe zu den übrigen Bauten nicht überschritten werde.


Beschluss:

Die Verwaltung begrüßt die Initiative, das Gelände des Alten Landgasthauses in Schapdetten künftig wieder einer Nutzung zuführen zu wollen und nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur Kenntnis.

 

Optional: In dem Wissen um die Prominenz und städtebauliche Bedeutsamkeit des Standorts für den Ortsteil schlägt die Verwaltung vor, unter Rückgriff auf VL 126/2018 den mobilen Baukulturbeirat anzurufen.