Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

10.8

 

Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder zum 01.01.2005

 

Vorlage 285/2004

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 26 beigefügt.

 

In einer kurzen Aussprache stellt Ratsfrau Boldt-Hübner die Frage an die Verwaltung, ob eine Berechtigung zur Nutzung einer Familienkarte für die Bäder ohne Kinder besteht.

Die Frage wird wie folgt mit der Niederschrift beantwortet:

 

Saison- und Jahreskarten für Familien gelten ausschließlich für Familien mit Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; es sei denn, der Nachweis wird erbracht, dass die Kinder weiterhin eine Schule besuchen (Kosten einer Familienjahreskarte: 84,40 €).

Für Familien ohne Kinder ist eine Familienjahreskarte nicht vorgesehen (Kosten für zwei Einzelkarten: 107,-- €).

 

Beschluss:

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bäder wird entsprechend des als Anlage beigefügten Sachverhalts geändert und tritt zum 01.01.2005 in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen