Sitzung: 14.12.2004 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
10.8 |
Änderung der Gebührensatzung für
die Benutzung der Bäder zum 01.01.2005 Vorlage 285/2004 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 26 beigefügt.
In einer
kurzen Aussprache stellt Ratsfrau Boldt-Hübner die Frage an die Verwaltung, ob
eine Berechtigung zur Nutzung einer Familienkarte für die Bäder ohne Kinder
besteht.
Die Frage
wird wie folgt mit der Niederschrift beantwortet:
Saison-
und Jahreskarten für Familien gelten ausschließlich für Familien mit Kindern,
die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; es sei denn, der Nachweis
wird erbracht, dass die Kinder weiterhin eine Schule besuchen (Kosten einer
Familienjahreskarte: 84,40 €).
Für
Familien ohne Kinder ist eine Familienjahreskarte nicht vorgesehen (Kosten für
zwei Einzelkarten: 107,-- €).
Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung der Bäder wird entsprechend des als Anlage
beigefügten Sachverhalts geändert und tritt zum 01.01.2005 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |