Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

7.4

 

Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder zum 01.01.2005

 

Vorlage 285/2004

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.

 

Werkleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass der Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder an die neue Rechtslage redaktionell anzupassen ist.

 

Der Werksausschuss fasst folgenden Beschluss als Empfehlung an den Rat:

 

Beschluss:

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bäder wird entsprechend des als Anlage beigefügten Sachverhalts geändert und tritt zum 01.01.2005 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen