Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

 

Die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Inanspruchnahme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster“ wird möglichst bereits zum 01.01.2019 durch die geänderte und als Anlage beigefügten  „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Inanspruchnahme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster“ (Anlage 1), vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Münster sowie aller übrigen beteiligten Gemeinden und Kreise, ersetzt.