Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.

 


Beschluss:

Das Anliegen wird als Antrag i.S.v. § 24 GO NRW gewertet. Zuständigkeitshalber soll der Antrag in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen zur weiteren Beratung und sodann zur endgültigen Beratung und Erledigung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen werden.