Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.
Beschluss:
Das Anliegen wird
als Antrag i.S.v. § 24 GO NRW gewertet. Zuständigkeitshalber soll der Antrag in
den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen zur weiteren
Beratung und sodann zur endgültigen Beratung und Erledigung in den Haupt- und
Finanzausschuss verwiesen werden.