Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 13 beigefügt.
Beschluss:
Der Antrag der
Bürgerstiftung Nottuln, im Rhodepark vorübergehend drei Skulpturen aufzustellen
(siehe Anlage 1 und 2), wird grundsätzlich befürwortet. Zu diesem Zweck wird
die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Abstimmungsgespräche mit der
Bürgerstiftung Nottuln zu führen. Im Übrigen wird die Verwaltung beauftragt,
vor der tatsächlichen Aufstellung der Skulpturen im Rhodepark eine
Nutzungsvereinbarung mit der Bürgerstiftung Nottuln und ggf. weiteren
Beteiligten zu schließen, die insbesondere
·
die
Standorte der Skulpturen innerhalb des Parks,
·
Fragen
der Verkehrssicherungspflicht,
·
Fragen
der Regulierung etwaiger Haftpflicht- und Vandalismusschäden sowie
·
die
Terminierung und die Organisation des Auf- und Abbaus der Skulpturen klärt.
Sobald die
Skulpturen tatsächlich aufgestellt sind, führt die Gemeinde Nottuln die
regelmäßigen Überprüfungen der Skulpturen zur Abwehr von Gefahren durch.