Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 13 beigefügt.

 


Beschluss:

Der Antrag der Bürgerstiftung Nottuln, im Rhodepark vorübergehend drei Skulpturen aufzustellen (siehe Anlage 1 und 2), wird grundsätzlich befürwortet. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Abstimmungsgespräche mit der Bürgerstiftung Nottuln zu führen. Im Übrigen wird die Verwaltung beauftragt, vor der tatsächlichen Aufstellung der Skulpturen im Rhodepark eine Nutzungsvereinbarung mit der Bürgerstiftung Nottuln und ggf. weiteren Beteiligten zu schließen, die insbesondere

·         die Standorte der Skulpturen innerhalb des Parks,

·         Fragen der Verkehrssicherungspflicht,

·         Fragen der Regulierung etwaiger Haftpflicht- und Vandalismusschäden sowie

·         die Terminierung und die Organisation des Auf- und Abbaus der Skulpturen klärt.

Sobald die Skulpturen tatsächlich aufgestellt sind, führt die Gemeinde Nottuln die regelmäßigen Überprüfungen der Skulpturen zur Abwehr von Gefahren durch.