Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 sowie der Antrag der UBG vom 05.10.2018 als Anlage Nr. 2 beigefügt.

Die Bürgermeisterin gesteht Fehler im Zusammenhang mit dem Neubau der Sporthalle ein und beschreibt das Aufarbeiten vieler Dinge, die teilweise aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen abzuarbeiten sind, wie z.B. das Brücken- u. Straßenkataster, die Gefährdungsbeurteilungen der Feuerwehr- und Verwaltungsgebäude, das Baumkataster und ein Masterplan für die Sanierung der Sporthallen. Diese Aufarbeitung ist auch wichtig, um einen Überblick zu haben für die Erstellung eines mittel- und langfristigen Finanzplans. In den letzten Jahren und Jahrzehnten wurde zum Wohle des Haushaltes notdürftig repariert. In der 3-jährigen Amtszeit sind die dringendsten Aufgaben angegangen worden (Flüchtlinge, Daruper Übergangswohnungen, Kitas, Trauerhalle Appelhülsen). Die Sporthalle ist seit dem Bau des Gymnasiums das erste Projekt in einer erheblichen Größenordnung. Die Verwaltung hat für die Umsetzung externe Unterstützung geholt und bei der Entscheidung für den Neubau ein gutes Gefühl gehabt. Nun muss man leidvoll erfahren, dass seitens des Architekturbüros Versäumnisse festzustellen sind. So etwas darf nicht wieder passieren. Der Sporthallenneubau wird künftig enger begleitet werden.

Frau Block skizziert ein Controllingkonzept mit Maßnahmen und Regelungen, um terminliche und finanzielle Abweichungen bei Großprojekten frühzeitig zu erkennen.

Ratsherr Jan Van de Vyle erläutert den UBG-Antrag und unterstreicht, dass aus Sicht der UBG eine Zustimmung zum Nachtragshaushalt nicht möglich ist, da keine belastbaren Zahlen vorliegen. Ratsherr Richard Dammann informiert, dass er gemeinsam mit Herbert van Stein und Klaus Overesch Einsicht in die Akten des Architekturbüros genommen hat, wobei einige Versäumnisse festgestellt wurden. In der Ratssitzung, in der das Projekt seitens der Architekten präsentiert wurde, sah alles überzeugend aus. Die Versäumnisse beziehen sich auf nicht belastbare Kostenschätzungen und Kostenberechnungen. Die Zahlen für die Ausstattung der Halle sowie für die Außenanlagen konnten nicht belegt werden. In den Unterlagen des Architekturbüros fehlte der Vergabeterminplan. Ebenso stehen noch Ausschreibungen und die Kostenberechnung mit einem bepreisten Leistungsverzeichnis aus. Eine Zustimmung zum Nachtragshaushalt kann seitens der Grünen somit nicht erfolgen. Die Entscheidung für den Neubau der Sporthalle bewertet Ratsherr Stephan Hofacker als völlig falsch. Da es jedoch keine Alternativen gibt, muss mit wenig Aufwand der Bau zu Ende gebracht werden. Ratsherr Hartmut Rulle befürwortet den Neubau der Halle, da das Gebäude im Jahr 2015 bereits gesperrt war. Ebenso waren die am 06.07.2016 durch das Architekturbüro vorgestellten Fakten überzeugend. Der Neubau (3,9 Mio. €; Nutzungsdauer 50 Jahre) war gegenüber einer möglichen Sanierung (2,6 Mio. €; Nutzungsdauer 15 Jahre) die richtige Grundsatzentscheidung. Bei künftigen größeren Projekten sollten externe Projektbetreuer unterstützen. Fraglich ist, ob dies bei der Sporthalle zum jetzigen Zeitpunkt noch zielführend ist und favorisiert die interne Kontrolle. Das Gremium stimmt dieser Vorgehensweise zu. Ratsherr Wolfgang Danziger schlägt vor, keine weiteren Honorarzahlungen zu leisten. Eine weitere Beratung zum Nachtragshaushalt sei notwendig. Das von Frau Block vorgestellte Controllingkonzept müsse künftig verpflichtend sein. Ratsherr Helmut Walter bezeichnet den Bericht von Ratsherrn Richard Dammann als erschreckend und plädiert für eine juristische Klärung und eine intensive Begleitung des Projektes. Ein Baustillstand würde die Kosten weiter ansteigen lassen. Ratsherr Markus Lunau macht deutlich, dass sich die Verwaltung entsprechend aufstellen muss, um künftig alle Aufgaben bewältigen zu können. Er hebt hervor, dass sich das Gremium mit Ratsherrn Richard Dammann als Bauexperte glücklich schätzen kann. Ratsherr Volker Ludwig fragt nach einem möglichen Wechsel des Architekten. Hierzu stellt Ratsherr Jan Van de Vyle fest, dass mit einem Wechsel Klagen wegen der Urheberrechte anstehen werden.

Die Bürgermeisterin stellt abschließend fest, dass zunächst für eine weitere Beratung des Haupt- und Finanzausschusses verbindliche Zahlen vorliegen müssen. Angebote für ein externes Büro werden eingeholt.


Beschluss:

  1. Die Einbringung der Planungsleistungen des Architekturbüros, das die Generalplanung für den Neubau der Sporthalle ausführt, wird juristisch geprüft.
  2. Die vollständige Kostenberechnung nach DIN276 (nicht BKI) wird vom Architekturbüro bis zum 16.10.2018 beigebracht.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Projektsteuerung des Sporthallenneubaus einzuholen. Der Auftragsumfang wird von der Verwaltung festgelegt.