Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ wird im Verfahren nach § 13a BauGB mit dem Ziel eingeleitet, eine Verschiebung der Baugrenzen im Änderungsbereich (siehe Anlage 1) herbeizuführen, um die überbaubaren Grundstücksflächen im rückwärtigen Grundstücksbereich im Sinne der Nachverdichtung anzupassen.

Hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB