Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Ein Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ wird im Verfahren nach
§ 13a BauGB mit dem Ziel eingeleitet, eine Verschiebung der Baugrenzen im
Änderungsbereich (siehe Anlage 1) herbeizuführen, um die überbaubaren
Grundstücksflächen im rückwärtigen Grundstücksbereich im Sinne der Nachverdichtung
anzupassen.
Hier:
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB