Beschluss: einstimmig angenommen

Vorlage 127/2018 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 3 beigefügt.

Herr Sonntag erläutert kurz den Anlass des Tagesordnungspunktes. Es handelt sich lediglich um einen formalen Akt, da die Rechtslage sich geändert hat (neuer § 13b BauGB). Inhaltlich gibt es keine Änderungen, lediglich die verfahrensrechtliche Grundlage hat sich geändert.

Nach kurzer Aussprache fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Beschluss des Rates zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 149 „Darup, Zu den Alpen“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (VL 73/2016) vom 14.06.2016 wird aufgehoben.

 

2.    Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 149 „Darup, Zu den Alpen“ für den in Anlage 1 abgegrenzten und unveränderten Geltungsbereich wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB). Die gemäß VL 73/2016 beschlossene Zielsetzung des Planverfahrens, im Ortsteil Darup kurzfristig ein kleines Wohngebiet zu erschließen, bleibt inhaltlich und räumlich unverändert.