Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

8.1

 

a) Kaufvertrag des Grundstücks Kreulichstraße / Franz-Hitze-Straße, Gemar-

    kung Nottuln, Flur 62,Flurstücke 399, 403, 404, 528 und 529
    hier: Planungsvorschlag zum Gebäudevolumen wird Bestandteil des Kauf-

    vertrages (siehe Anlage)

b) Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Am Han-

    genfeld“ hinsichtlich des Grundstücks Gemarkung Nottuln, Flur 62, Flur-

    stücke 399, 403, 404, 528 und 529 (Kreulichstraße / Franz-Hitze-Straße)
    hier: Verschiebung der Baugrenzen und Änderung der Festsetzungen

Vorlage 217/2004

 

Die Vorlage Nr. 210/4 ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr 5 beigefügt.

 

Zu Beginn der Beratungen erklärt GOAR Volkmer die Tischvorlage Nr. 217/4. Die bisherige Vorlage Nr. 210/4 ist gegenstandslos.

 

Die Vorlage Nr. 217/4 ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.

 

GOAR Volkmer erläutert dem Rat die aktuelle Sachlage. Es folgt eine Aussprache.

 

Danach schlägt der Bürgermeister vor, über die Abwägung getrennt abzustimmen. Damit erklärt sich der Rat einverstanden.


 

 

1. Eigentümer Franz-Hitze-Straße 10, 10a, 12, 12a

 

Ohne Aussprache stimmt der Rat einstimmig den Abwägungspunkten zu.

 

 

2. Eigentümer Franz-Hitze-Straße 14

 

Ohne Aussprache stimmt der Rat einstimmig den Abwägungspunkten zu.

 

 

Anschließend fasst der Rat folgende getrennte Beschlüsse:

 

Beschluss:

a) Die mit der Gemeinde, dem Grundstückskäufer  und den Anliegern abgesprochenen bau- und

    planungsrechtlichen Auflagen werden Bestandteil des Kaufvertrages und als Satzung be-

    schlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen

 

 

 

Beschluss:

b) Die o.g. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Am Hangenfeld“ wird als Satzung

    beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen