Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

1.

Begrüßung und Feststellung der ordnungsmäßigen Einberufung sowie der Beschlussfähigkeit des Werksausschusses

 

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsmäßige Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des Werksausschusses fest.