Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

Frau Block erläutert den Sachverhalt. Zu den Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte und Betriebskostenpauschalen hat es noch kleine redaktionelle Änderungen ergeben. Weiterhin berichtet sie über die Lehrer- und Schülerzahlen sowie über die Belegungspläne. Zu diesem Thema sind die ersten Kontakte zu der Liebfrauenschule und dem Landrat aufgenommen worden.

Ratsherr Karl Hauk-Zumbülte stellt den Antrag, im Herbst 2018 ein Treffen mit der Verwaltung und dem Rat zu organisieren, um Konzepte zu entwickeln. Dieser Antrag wird von dem Gremium positiv aufgenommen.


Beschluss:

1. Einer einvernehmlichen Auflösung des Vertrages zwischen der Gemeinde Nottuln und dem MusikAgentur e.V. (ehemals Musikschulverein e.V.) bereits zum 31.07.2018 wird zugestimmt. Die Verwaltung soll die Gespräche zwecks Vereinsauflösung (Verwendung der Musikinstrumente – Weitergabe an andere Musiktreibende bzw. Veräußerung – Übergang des Vereinsvermögens an die Gemeinde, etc.) in diesem Sinne fortsetzen.

2. Ab dem 01.08.2018 vergibt die Gemeindeverwaltung die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten an Musiktreibende direkt, wobei die zurzeit Lehrenden bevorzugt berücksichtigt werden.

3. Hierzu werden die der Vorlage beigefügten Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte beschlossen. Wobei die angeführten Änderungen:

-       Punkt 2. a) Streichung des Wortes „wöchentlich“

-       Punkt 2. a) 12 € pro Wochenstunde

Berücksichtigung finden.

4. Verwaltung, Politik und Ehrenamtliche entwickeln möglichst bis spätestens zur letzten Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit 2019 eine Perspektive für die zukünftige Kultur- und Musikarbeit in der Gemeinde Nottuln.

5. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Ratssitzung die Lehrer- und Schülerzahlen sowie alternative Räume für Musik- und Kulturarbeit aufzuzeigen und erste Kontakte mit den Schulen (Liebfrauenschule und Landrat für ehemaliges Hauptschulgebäude) aufzunehmen.

6. Die Verwaltung organisiert bis zum Herbst 2018 einen runden Tisch, um ein weiteres Treffen zu initiieren.