Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 16 beigefügt.

Die Beratung erfolgt nach der Sitzungsunterbrechung am 25.09.2018.

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 123 „Hellersiedlung“ wird im Verfahren nach § 13a BauGB mit dem Ziel eingeleitet, im Änderungsbereich (siehe Anlage 1) künftig

 

·         Eine veränderte Geschossflächenzahl bis maximal 0,8

·         Eine Bebauung mit bis zu 2 Vollgeschossen

·         Maximale Traufhöhen

·         Maximale Firsthöhen

 

zu ermöglichen bzw. festzusetzen.

 

Hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB