Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 16 beigefügt.
Die Beratung erfolgt nach der Sitzungsunterbrechung am 25.09.2018.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Ein
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 123 „Hellersiedlung“ wird im
Verfahren nach § 13a BauGB mit dem Ziel eingeleitet, im Änderungsbereich (siehe
Anlage 1) künftig
·
Eine
veränderte Geschossflächenzahl bis maximal 0,8
·
Eine
Bebauung mit bis zu 2 Vollgeschossen
·
Maximale
Traufhöhen
·
Maximale
Firsthöhen
zu
ermöglichen bzw. festzusetzen.
Hier:
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB