Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 13 beigefügt.
Ratsherr Hartmut Rulle macht deutlich, dass die CDU-Fraktion die geänderten Beschlussvorschläge gemäß Vorberatung nicht tragen kann. Er sieht keine Notwendigkeit in einem Flächenankauf, wenn gemeindeeigene Flächen vorhanden sind. Ratsherr Richard Dammann weist auf die Ansiedlung der Feuerwehr in Appelhülsen Dirksfeld hin. Dieser Beschluss darf nicht gefährdet werden. Ratsfrau Roswitha Roeing-Franke möchte den öffentlich geförderten Anteil bei dem Wohnraum auf maximal 30% begrenzen. Ratsherr Helmut Walter bevorzugt für eine Ansiedlung ebenfalls gemeindeeigene Flächen und ergänzt, dass Wirtschaftlichkeitsberechnungen noch nicht vorliegen. Nach der weiteren Aussprache zu der Spanne des öffentlich geförderten Anteils bei dem Wohnraum kann sich das Gremium auf 25 % bis 35 % festlegen. Ratsherr Markus Lunau weist auf die Prüfung des Flächentausches und Ratsherr Hartmut Rulle auf die Beauftragung eines Fachbüros hin. Nach den Sommerferien werden entsprechende Beschlussvorlagen vorbereitet, so die Bürgermeisterin.
Beschluss:
- Der Beschluss des Rates
vom 15.03.2016 (VL 007/2016) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147
„Appelhülsen Dirksfeld“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird
aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen - Das Verfahren zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ für den in
Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich im Parallelverfahren wird
eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel der Verfahren ist
die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines
Feuerwehrgerätehauses sowie die Entwicklung eines Wohngebietes, das
überwiegend der Errichtung von Mehrfamilienhäusern dient und mit einem
Anteil von öffentlich gefördertem Wohnraum von 25 % bis 35 % ausgestattet
ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja 31, Nein 0, Enthaltung 1 - Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen zum Ankauf weiterer
Flächen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen Ja 22, Nein 8, Enthaltung 2