Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 14 beigefügt worden.

Die Beratung erfolgt nach der Sitzungsunterbrechung am 25.09.2018.

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

1. Der Beschluss des Rates zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150 „Südliche Bahnhofstraße – Appelhülsen “ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB vom 20.12.2018 (VL 206/2016) wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

2. Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150 „Südliche Bahnhofstraße“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes sowie zur Schaffung von Möglichkeiten zur Nachverdichtung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des unter 2 genannten Planverfahrens ein städtebauliches Konzept für eine langfristige weiterreichende Baugebietsentwicklung im Südwesten Appelhülsens (zwischen Weseler Straße, Bahnhofstraße und Bahnstrecke) vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen