Sitzung: 14.07.2004 Werksausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
4.1 |
Sanierung der Kanalisation
"Auf dem Esch" Vorlage 201/2004 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1
beigefügt.
Ergänzend zur Vorlage weist Herr Scheunemann darauf hin,
dass sich bei den aktuellen hydraulischen Berechnungen durch das Ingenieurbüro
Flick, Ibbenbüren, ergeben hat, dass durch den Austausch des kompletten
Hauptsammlers „Auf dem Esch“ nicht alle Probleme bei Niederschlagsereignissen
gelöst werden können. So hat sich insbesondere ergeben, dass neben dem
Hauptsammler die fehlenden Rückstausicherungen in dem Bereich „Auf dem Esch“
ein Hauptproblem darstellen dürften.
Dipl.-Ing. Flick berichtet über die Ergebnisse der
Kanaluntersuchung und der hydraulischen Berechnung westlich der Daruper Straße
( für den Bereich nördlich des Niederstockumer Weges) und stellt die Maßnahmen
zur Optimierung des Kanalnetzes vor. Die Optimierungsmaßnahmen führen dazu,
dass das Kanalisationsnetz nach Abschluss der Maßnahmen die Anforderungen
entsprechend der Maßgaben, dass ein Kanalisationsnetz nach einem dreijährigen
Niederschlagswasserereignis bemessen wird, erfüllt.
Ferner weist Herr Flick in seinen Ausführungen darauf hin,
dass die Verantwortlichkeit für Abwasseraustritt in Kellerräumen bei fehlenden
Rückstausicherungen, bei den Grundstückseigentümern liegt.
Wenngleich bei Abwasserwerken die Zuständigkeit für den
Einbau notwendiger Rücksicherungen nicht gegeben ist und auch nicht für Schäden
zu haften ist die dadurch entstehen, dass die vorgeschriebenen
Rückstausicherungen nicht vorhanden sind oder nicht funktionieren, schlägt Herr
Scheunemann vor, die Bürger angesichts der häufigen Starkregenereignisse
hinsichtlich der Sicherung gegen Rückstau zu unterstützen. Unter Federführung
der Gemeindewerke soll im Rahmen eines Pilotprojektes der Bedarf an
Rückstausicherungen in o.a.
Sanierungsbereichen überprüft, gebündelt und ein Einbau umgesetzt
werden. Als Vorteile für die Grundstückseigentümer sind insbesondere die
„Kostenersparnis durch eine gebündelte Auftragsvergabe“ und die „Gewährung
einer Ratenzahlungsmöglichkeit“ zu nennen.
Mit der Information und Einzelberatung der betroffenen
Grundstückseigentümer soll kurzfristig begonnen werden. Die rechtliche Seite
wird mit GORR Rickert abgestimmt.
Bezüglich des unzulässigen Anschlusses von
Kanalhausanschlüssen an die Kanalisation des Abwasserwerkes soll versucht werden,
die Verantwortlichen in Regress zu nehmen.
Die von der Firma Flick ermittelten Kosten für die
Kanaloptimierung weichen von den in der Vorlage genannten Positionen ab. Der
Rückfluss der Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer für die Rückstausicherungen in Höhe von
veranschlagten 200.000 €, soll im Sitzungsprotokoll durch die Beifügung der
neuen Kostenaufstellung (Anlage A) zum Sitzungsprotokoll berücksichtigt werden.
Hiernach fasst der Werksausschuss folgenden geänderten
Beschluss:
Beschluss:
Die Werkleitung wird beauftragt,
die Arbeiten zur Optimierung des Kanalnetzes für den im Sachverhalt genannten
Bereich gemäß der dem Protokoll als Anlage A beigefügten Kostenübersicht
vorbehaltlich einer Zustimmung des Gemeinderates zur 1. Änderung des Wirtschaftsplans
(Vermögens- und Finanzplanung), umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |