Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

4.1

 

Sanierung der Kanalisation "Auf dem Esch"

 

Vorlage 201/2004

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Ergänzend zur Vorlage weist Herr Scheunemann darauf hin, dass sich bei den aktuellen hydraulischen Berechnungen durch das Ingenieurbüro Flick, Ibbenbüren, ergeben hat, dass durch den Austausch des kompletten Hauptsammlers „Auf dem Esch“ nicht alle Probleme bei Niederschlagsereignissen gelöst werden können. So hat sich insbesondere ergeben, dass neben dem Hauptsammler die fehlenden Rückstausicherungen in dem Bereich „Auf dem Esch“ ein Hauptproblem darstellen dürften.

 

Dipl.-Ing. Flick berichtet über die Ergebnisse der Kanaluntersuchung und der hydraulischen Berechnung westlich der Daruper Straße ( für den Bereich nördlich des Niederstockumer Weges) und stellt die Maßnahmen zur Optimierung des Kanalnetzes vor. Die Optimierungsmaßnahmen führen dazu, dass das Kanalisationsnetz nach Abschluss der Maßnahmen die Anforderungen entsprechend der Maßgaben, dass ein Kanalisationsnetz nach einem dreijährigen Niederschlagswasserereignis bemessen wird, erfüllt.

 

Ferner weist Herr Flick in seinen Ausführungen darauf hin, dass die Verantwortlichkeit für Abwasseraustritt in Kellerräumen bei fehlenden Rückstausicherungen, bei den Grundstückseigentümern liegt.

 

Wenngleich bei Abwasserwerken die Zuständigkeit für den Einbau notwendiger Rücksicherungen nicht gegeben ist und auch nicht für Schäden zu haften ist die dadurch entstehen, dass die vorgeschriebenen Rückstausicherungen nicht vorhanden sind oder nicht funktionieren, schlägt Herr Scheunemann vor, die Bürger angesichts der häufigen Starkregenereignisse hinsichtlich der Sicherung gegen Rückstau zu unterstützen. Unter Federführung der Gemeindewerke soll im Rahmen eines Pilotprojektes der Bedarf an Rückstausicherungen in o.a.  Sanierungsbereichen überprüft, gebündelt und ein Einbau umgesetzt werden. Als Vorteile für die Grundstückseigentümer sind insbesondere die „Kostenersparnis durch eine gebündelte Auftragsvergabe“ und die „Gewährung einer Ratenzahlungsmöglichkeit“ zu nennen.

 

Mit der Information und Einzelberatung der betroffenen Grundstückseigentümer soll kurzfristig begonnen werden. Die rechtliche Seite wird mit GORR Rickert abgestimmt.

 

Bezüglich des unzulässigen Anschlusses von Kanalhausanschlüssen an die Kanalisation des Abwasserwerkes soll versucht werden, die Verantwortlichen in Regress zu nehmen.

 

Die von der Firma Flick ermittelten Kosten für die Kanaloptimierung weichen von den in der Vorlage genannten Positionen ab. Der Rückfluss der Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer für  die Rückstausicherungen in Höhe von veranschlagten 200.000 €, soll im Sitzungsprotokoll durch die Beifügung der neuen Kostenaufstellung (Anlage A) zum Sitzungsprotokoll berücksichtigt werden.

 

Hiernach fasst der Werksausschuss folgenden geänderten Beschluss:

 

 

Beschluss:

Die Werkleitung wird beauftragt, die Arbeiten zur Optimierung des Kanalnetzes für den im Sachverhalt genannten Bereich gemäß der dem Protokoll als Anlage A beigefügten Kostenübersicht vorbehaltlich einer Zustimmung des Gemeinderates zur 1. Änderung des Wirtschaftsplans (Vermögens- und Finanzplanung), umzusetzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen