Sitzung: 20.06.2018 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift
Vorlage: 084/2018
Vorlage
084/2018 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 5 beigefügt.
Herr Fuchte
erläutert kurz die Hintergründe der Beschlussvorlage und erklärt den bisherigen
Gang des Verfahrens.
Herr
Danziger regt an, den vorgeschlagenen Geltungsbereich des hier in Rede
stehenden Bebauungsplans (langfristig) zu vergrößern, indem das westlich neben
der Planfläche liegende Flurstück wenn möglich seitens der Gemeinde erworben
wird.
Im Übrigen
schlägt Herr Danziger vor, das Wohngebiet mit einem Anteil von öffentlich
gefördertem Wohnraum von mindestens 30 Prozent auszustatten.
Beschluss:
1. Der
Beschluss des Rates vom 15.03.2016 (VL 007/2016) zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird aufgehoben.
2. Das
Verfahren zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ für den in Anlage 1
abgegrenzten Geltungsbereich im Parallelverfahren wird eingeleitet
(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel der Verfahren ist die Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses
sowie die Entwicklung eines Wohngebietes, das überwiegend der Errichtung von
Mehrfamilienhäusern dient und mit einem Anteil von öffentlich gefördertem
Wohnraum von mindestens 30 Prozent ausgestattet ist.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen zum Ankauf weiterer Flächen
vorzunehmen.