Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift

Vorlage 084/2018 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 5 beigefügt.

 

Herr Fuchte erläutert kurz die Hintergründe der Beschlussvorlage und erklärt den bisherigen Gang des Verfahrens.

 

Herr Danziger regt an, den vorgeschlagenen Geltungsbereich des hier in Rede stehenden Bebauungsplans (langfristig) zu vergrößern, indem das westlich neben der Planfläche liegende Flurstück wenn möglich seitens der Gemeinde erworben wird.

Im Übrigen schlägt Herr Danziger vor, das Wohngebiet mit einem Anteil von öffentlich gefördertem Wohnraum von mindestens 30 Prozent auszustatten.

 


Beschluss:

1.    Der Beschluss des Rates vom 15.03.2016 (VL 007/2016) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“  im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird aufgehoben.

 

2.    Das Verfahren zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich im Parallelverfahren wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel der Verfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses sowie die Entwicklung eines Wohngebietes, das überwiegend der Errichtung von Mehrfamilienhäusern dient und mit einem Anteil von öffentlich gefördertem Wohnraum von mindestens 30 Prozent ausgestattet ist.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen zum Ankauf weiterer Flächen vorzunehmen.