Sitzung: 20.06.2018 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift
Vorlage: 081/2018
Vorlage
081/2018 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 6 beigefügt.
Herr Bogus
schlägt vor, die im Beschlussvorschlag unter 3. Angesprochenen städtebaulichen
Entwürfe durch ein externes Planungsbüro anfertigen zu lassen, um den
Planungsprozess in Anbetracht knapper personeller Ressourcen im FB 3 der
Gemeinde zu beschleunigen.
Herr Fuchte erläutert, dass das zwar nicht ausgeschlossen, dafür aber mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.
Beschluss:
- Der Beschluss des Rates zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150 „Südliche Bahnhofstraße – Appelhülsen“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB vom 20.12.2016 (VL 206/2016) wird aufgehoben.
- Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150 „Südliche Bahnhofstraße“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes sowie zur Schaffung von Möglichkeiten zur Nachverdichtung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des unter 2. genannten Planverfahrens ein städtebauliches Konzept für eine langfristige weiterreichende Baugebietsentwicklung im Südwesten Appelhülsens (zwischen Weseler Straße, Bahnhofstraße und Bahnstrecke) vorzulegen.