Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift

Vorlage 081/2018 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 6 beigefügt.

 

Herr Bogus schlägt vor, die im Beschlussvorschlag unter 3. Angesprochenen städtebaulichen Entwürfe durch ein externes Planungsbüro anfertigen zu lassen, um den Planungsprozess in Anbetracht knapper personeller Ressourcen im FB 3 der Gemeinde zu beschleunigen.

 

Herr Fuchte erläutert, dass das zwar nicht ausgeschlossen, dafür aber mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.


Beschluss:

  1. Der Beschluss des Rates zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150 „Südliche Bahnhofstraße – Appelhülsen“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB vom 20.12.2016 (VL 206/2016) wird aufgehoben.
  2. Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150 „Südliche Bahnhofstraße“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB). Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes sowie zur Schaffung von Möglichkeiten zur Nachverdichtung.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des unter 2. genannten Planverfahrens ein städtebauliches Konzept für eine langfristige weiterreichende Baugebietsentwicklung im Südwesten Appelhülsens (zwischen Weseler Straße, Bahnhofstraße und Bahnstrecke) vorzulegen.