Beschluss: einstimmig angenommen

Vorlage 078/2018 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Herr Lang vom beauftragten Büro Wolters & Partner stellt das DIEK Darup als integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, das künftig Grundlage für etwaige Förderanträge werden soll, vor. Der Vortrag ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Herr Overesch würde das DIEK gerne um Maßnahmen zur altersgerechten Betreuung von Dorfbewohnern und um intensivere Bestrebungen zur Baugebietsentwicklung ergänzen.

 

Herr Fuchte und Herr Lang entgegnen, dass das DIEK nicht die richtige Plattform für die Positionierung von Maßnahmen der Bauleitplanung ist. Eine Verquickung von informellen Instrumenten der Stadtentwicklungen und hoheitlich-formeller Bauleitplanung solle indes vermieden werden.

 

Herr Ludwig lobt den Verlauf des Aufstellungsprozesses des DIEK.

 

Frau Kleinschmidt betont, dass nun auch die anderen Ortsteile im Rahmen eines DIEK begleitet werden sollen.

 

Herr Kienle regt an, Aspekte von E-Mobilität im DIEK zu berücksichtigen.

 

Herr Dammann wünscht, dass Maßnahmen zur Sanierung des Daruper Grundschulgeländes im Wortlaut des DIEK explizit als „kurzfristig“ anstehende Maßnahmen gefasst werden.

 

Die Änderungsvorschläge zur altengerechten Betreuung und zur Sebastian Grundschule  werden im DIEK aufgenommen.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Das Dorfinnenentwicklungskonzept für den Ortsteil Darup wird in der vorliegenden Form (s. Anlage 1) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird mit der schrittweisen Planung der Maßnahmen, zunächst der Starter-Projekte (s. Kapitel 5.3), beauftragt. Die Planung wird den Gremien zur Entscheidung im Einzelfall bzw. zur Haushaltsplanung vorgelegt. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang damit beauftragt, wo möglich entsprechende Fördermittel aus geeigneten Programmen zu beantragen.