Sitzung: 20.06.2018 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 078/2018
Vorlage
078/2018 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
Herr Lang
vom beauftragten Büro Wolters & Partner stellt das DIEK Darup als
integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, das künftig Grundlage für
etwaige Förderanträge werden soll, vor. Der Vortrag ist dem Protokoll als
Anlage 2 beigefügt.
Herr
Overesch würde das DIEK gerne um Maßnahmen zur altersgerechten Betreuung von
Dorfbewohnern und um intensivere Bestrebungen zur Baugebietsentwicklung
ergänzen.
Herr Fuchte
und Herr Lang entgegnen, dass das DIEK nicht die richtige Plattform für die
Positionierung von Maßnahmen der Bauleitplanung ist. Eine Verquickung von
informellen Instrumenten der Stadtentwicklungen und hoheitlich-formeller
Bauleitplanung solle indes vermieden werden.
Herr Ludwig
lobt den Verlauf des Aufstellungsprozesses des DIEK.
Frau
Kleinschmidt betont, dass nun auch die anderen Ortsteile im Rahmen eines DIEK
begleitet werden sollen.
Herr Kienle
regt an, Aspekte von E-Mobilität im DIEK zu berücksichtigen.
Herr Dammann
wünscht, dass Maßnahmen zur Sanierung des Daruper Grundschulgeländes im
Wortlaut des DIEK explizit als „kurzfristig“ anstehende Maßnahmen gefasst
werden.
Die
Änderungsvorschläge zur altengerechten Betreuung und zur Sebastian Grundschule werden im DIEK aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
- Das Dorfinnenentwicklungskonzept für den Ortsteil Darup wird in der vorliegenden Form (s. Anlage 1) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
- Die Verwaltung wird mit der schrittweisen Planung der Maßnahmen, zunächst der Starter-Projekte (s. Kapitel 5.3), beauftragt. Die Planung wird den Gremien zur Entscheidung im Einzelfall bzw. zur Haushaltsplanung vorgelegt. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang damit beauftragt, wo möglich entsprechende Fördermittel aus geeigneten Programmen zu beantragen.